Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt auf Grund neuer richterlicher Rechtssprechung den § 5 (2) 4.der Straßenbaubeitragssatzung vom 27.05.2003 der Gemeinde Mönchhagen im Rahmen der 1. Änderung wie folgt zu ändern:

 

§ 5

Beitragsmaßstab

 

(1)        gilt unverändert

 

(2) Für die Ermittlung der Grundstücksfläche gilt:

 

  1. gilt unverändert
  2. gilt unverändert
  3. gilt unverändert

 

  1. Für bebaute Grundstücke im Außenbereich (§ 35 BauGB) wird als Grundstücksfläche für den bebauten Teil die mit Gebäuden überbaute Fläche mit dem Vervielfältiger 5 berücksichtigt; höchstens wird die tatsächliche Grundstücksgröße berücksichtigt. Für unbebaute gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke im Außenbereich wird die so genutzte Grundstücksfläche mit dem Vervielfältiger 1,0 berücksichtigt. der jeweils übrige Teil der Grundstücksfläche wird mit dem Vervielfältiger 0,03 berücksichtigt.

Für alle anderen unbebauten Grundstücke im Außenbereich, insbesondere für land- oder forstwirtschaftlich genutzte, wird die Grundstücksfläche mit dem Vervielfältiger 0,03 angesetzt.

 

5.   gilt unverändert

 

(3) gilt unverändert

(4) gilt unverändert

(5) gilt unverändert

(6) gilt unverändert

 

Die Änderung der Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.