Sitzung: 05.06.2007 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt auf Grund neuer richterlicher
Rechtssprechung den § 5 (2) 4.der Straßenbaubeitragssatzung vom 27.05.2003 der
Gemeinde Mönchhagen im Rahmen der 1. Änderung wie folgt zu ändern:
§ 5
Beitragsmaßstab
(1) gilt unverändert
(2) Für die Ermittlung der
Grundstücksfläche gilt:
- gilt unverändert
- gilt unverändert
- gilt unverändert
- Für bebaute Grundstücke im Außenbereich (§ 35
BauGB) wird als Grundstücksfläche für den bebauten Teil die mit Gebäuden
überbaute Fläche mit dem Vervielfältiger 5 berücksichtigt; höchstens wird
die tatsächliche Grundstücksgröße berücksichtigt. Für unbebaute gewerblich
oder industriell genutzte Grundstücke im Außenbereich wird die so genutzte
Grundstücksfläche mit dem Vervielfältiger 1,0 berücksichtigt. der jeweils
übrige Teil der Grundstücksfläche wird mit dem Vervielfältiger 0,03 berücksichtigt.
Für
alle anderen unbebauten Grundstücke im Außenbereich, insbesondere für land-
oder forstwirtschaftlich genutzte, wird die Grundstücksfläche mit dem
Vervielfältiger 0,03 angesetzt.
5. gilt unverändert
(3) gilt unverändert
(4) gilt unverändert
(5) gilt unverändert
(6) gilt unverändert
Die Änderung der Satzung
tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.