Sitzung: 18.12.2006 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen
beschließt die 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde.
§1 Änderungen
- In §6 (3) wird folgender Satz angefügt:
Übt der Bürgermeister sein
Ehrenamt ununterbrochen länger als 1 Monat nicht aus, so wird für die über die
1 Monat hinausgehende Zeit keine Aufwandsentschädigung gewährt.“
- Der §6 Absatz 4 wird durch folgenden Absatz ersetzt:
„Den Stellvertretern des
Bürgermeisters wird nach Maßgabe der jeweils geltenden Entschädigungsverordnung
für ihre besondere Tätigkeit bei Verhinderung des Bürgermeisters je nach Dauer
der Vertretung eine entsprechende Aufwandsentschädigung in Höhe von 1/30 der
Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters pro Tag der Vertretung gewährt.“
3. Im § 4 lautet der Absatz 4: Die
Jahresrechnung der Gemeinde Blankenhagen wird dem
Rechnungsprüfungsausschuss
des Amtes Rostocker Heide übertragen. Damit wird der
Absatz
4 gleich Abs. 5 und der Abs. 5 wird Abs. 6
§2 Inkrafttreten
Diese 1. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenhagen
tritt nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.