Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen beschließt die 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde.

 

§1 Änderungen

 

  1. In §6 (3) wird folgender Satz angefügt:

Übt der Bürgermeister sein Ehrenamt ununterbrochen länger als 1 Monat nicht aus, so wird für die über die 1 Monat hinausgehende Zeit keine Aufwandsentschädigung gewährt.“

 

  1. Der §6 Absatz 4 wird durch folgenden Absatz ersetzt:

„Den Stellvertretern des Bürgermeisters wird nach Maßgabe der jeweils geltenden Entschädigungsverordnung für ihre besondere Tätigkeit bei Verhinderung des Bürgermeisters je nach Dauer der Vertretung eine entsprechende Aufwandsentschädigung in Höhe von 1/30 der Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters pro Tag der Vertretung gewährt.“

 

     3.    Im § 4 lautet der Absatz 4: Die Jahresrechnung der Gemeinde Blankenhagen wird dem

            Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Rostocker Heide übertragen. Damit wird der

            Absatz 4 gleich Abs. 5 und der Abs. 5 wird Abs. 6                

           

 

§2 Inkrafttreten

 

Diese 1. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenhagen tritt nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.