Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen genehmigt die durch den Haupt- und Finanzausschuss am 05.12.2006 beschlossenen Elternbeiträge und Gemeindeanteile sowie den zweckgebundenen Zuschuss pro Fremdkind wie folgt:

 

Beschluss I:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Blankenhagen beschließt, die Kosten für die Eltern auch im Jahr 2007 nicht zu erhöhen. Daraus ergeben sich folgende Elternbeiträge/Gemeindeanteile für die Kinder in der Einrichtung in Blankenhagen:

 

 

Eltern (wie 2006)

Gemeinde

Krippe

Ganztagsplatz (10 h)

                   191,20 €

265,16 €

Krippe

Teilzeitplatz (6 h)

    114,70 €

159,11 €

Krippe

Halbtagsplatz (4 h)

    105,16 €

143,50 €

Kiga

Ganztagsplatz (10 h)

      97,60 €

127,75 €

Kiga

Teilzeitplatz (6 h)

      58,60 €

 76,61 €

Kiga

Halbtagsplatz (4 h)

      53,68 €

 69,22 €

Hort

Ganztagsplatz (6 h)

      60,00 €

123,26 €

Hort

Teilzeitplatz (3 h)

      36,00 €

 73,95 €

 

und

 

Beschluss II:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Blankenhagen beschließt, Blankenhäger Kindern, die eine Einrichtung außerhalb der Wohnsitzgemeinde besuchen, nur den gesetzlich vorgeschriebene Mindestanteil von 50 % als Wohnsitzgemeindeanteil mitzugeben.  

Für diese 50 % ergeben sich aus der vom ASB vorgelegten Kalkulation folgende Beträge:

 

 

Gesetzlicher Pflichtanteil der  Gemeinde

Krippe

Ganztagsplatz (10 h)

228,18 €

Krippe

Teilzeitplatz (6 h)

136,90 €

Krippe

Halbtagsplatz (4 h)

124,33 €

Kiga

Ganztagsplatz (10 h)

112,68 €

Kiga

Teilzeitplatz (6 h)

67,60 €

Kiga

Halbtagsplatz (4 h)

61,45 €

Hort

Ganztagsplatz (6 h)

91,63 €

Hort

Teilzeitplatz (3 h)

54,98 €

 

und

 

Beschluss III:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Blankenhagen beschließt, dem Träger der Kindereinrichtung Blankenhagen (ASB) einen zweckgebundenen Zuschuss pro Einrichtungsplatz für Kinder aus Fremdgemeinden zu gewähren. Dieser Zuschuss ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Wohngemeindeanteil der Gemeinde Blankenhagen und dem Wohngemeindeanteil der Fremdgemeinde, sofern letzterer niedriger ist als der Anteil Blankenhagen. Der Zuschuss wird anhand der am 1. eines Monats tatsächlich belegten Plätze monatlich an den ASB überwiesen.