Sitzung: 13.12.2006 Amtsausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: -, Enthaltungen: -
Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes
Rostocker Heide beschließt die 1. Änderung der Hauptsatzung des Amtes vom
13.06.2005
§
1 Änderungen
- In § 9 (1) wird die Höhe der
Entschädigungsverordnung in Höhe von 920,00 € durch die Höhe von …-………/……-…….
€ ersetzt
- In § 9 (3) wird das Sitzungsgeld der
Mitglieder des Amtsausschusses in Höhe von
25,00 € durch die Höhe von …-……/……-…….. €
ersetzt.
- In § 9 (4) wird das Sitzungsgeld für die
Vorsitzende der Ausschüsse in Höhe von
25,00
€ durch die Höhe von …-……/……-…….. € ersetzt.
- In § 9 (5) wird die Aufwandsentschädigung der
Gleichstellungsbeauftragten in Höhe von 63,00 € durch die Höhe von …-……/……-…………
€ ersetzt.
- In § 9 Absatz 1 wird nach dem 1. Satz
folgender 2. Satz angefügt
„ Übt
die Amtsvorsteherin ihr Ehrenamt ununterbrochen länger als 3 Monate nicht aus,
so wird für die 3 Monate hinausgehende Zeit keine Aufwandsentschädigung
gewährt.“
- In § 9 wird der Absatz 2 wie folgt geändert:
„Den
Stellvertretern der Amtsvorsteherin wird nach Maßgabe der jeweils geltenden
Entschädigungsverordnung
für ihre besondere Tätigkeit bei Verhinderung der Amtsvorsteherin eine
entsprechende Aufwandsentschädigung in Höhe von 1/30 der Aufwandsentschädigung
der Amtsvorsteherin pro Tag der Vertretung gewährt.“
Die Vertretung muss
über 4 Wochen hinausgehen, erst dann entsteht der Anspruch auf
Aufwandsentschädigung.
7. In § 3 Abs. 1 der Hauptsatzung wird folgender Ausschuss
angefügt:
Beratener Ausschuss für
Strategieentwicklungen
Der Ausschuss ist ein beratender
Ausschuss, kein beschließender. Der Ausschuss besteht aus 5 Mitgliedern. Für
den Fall der Verhinderung werden keine Stellvertreter gewählt.
§
2 Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt
am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.