TOP Ö 8: Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch zur Übertragung von Befugnissen der Gemeindevertretung auf den Bürgermeister hinsichtlich der Zustimmung von Befreiungsanträgen im B-Plan-Gebiet Nr. 10 Harmstorf sowie von Befreiungsanträgen von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung Bentwisch im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde