Sitzung: 06.11.2006 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt die 1.
Änderung zur Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Abwälzung der
Abwasserabgabe für Kleineinleiter vom 19.12.1994.
Der § 2 Abs. 1 erhält folgenden Wortlaut:
Die Abwasserabgabe wird nach Schadeinheiten erhoben.
Jede Person wird mit 0,5 Schadeinheiten bewertet. Maßgebend für die Ermittlung
der Schadeinheiten ist der jeweilige Einwohnerstand auf dem abgabepflichtigen
Grundstück am 30. Juni des
Kalenderjahres, für das die Abgabe zu entrichten ist.