Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt die 1. Änderung zur Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter vom 19.12.1994.

 

Der § 2 Abs. 1 erhält folgenden Wortlaut:

Die Abwasserabgabe wird nach Schadeinheiten erhoben. Jede Person wird mit 0,5 Schadeinheiten bewertet. Maßgebend für die Ermittlung der Schadeinheiten ist der jeweilige Einwohnerstand auf dem abgabepflichtigen Grundstück am 30. Juni des Kalenderjahres, für das die Abgabe zu entrichten ist. 

 

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2007 in Kraft.