Beschluss: geändert beschlossen

1. Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt die:

 

Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 7

„An der Postsäule II“

östlich der B 105

und westlich der Bahnlinie Rostock-Stralsund

 

 

1.

Der Bebauungsplan Nr. 7 „An der Postsäule II“ der Gemeinde Mönchhagen für das Sondergebiet „Musterhausausstellung“ soll aufgehoben werden.

 

2.

Aus der Aufhebung des Bebauungsplans leiten sich keine Ansprüche gegen die Gemeinde auf Übernahme von Erschließungsanlagen im Sinne von § 127 Abs. 2 BauGB ab. Dies gilt auch für Anlagen im Sinne von § 127 Abs. 4 BauGB (Anlagen zur Ableitung von Abwasser sowie zur Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser). 

 

3.

Da sich mit der Aufhebung des Bebauungsplans der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert, soll das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewandt werden. Die Voraussetzungen gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB sind gegeben. Durch die Aufhebung des Bebauungsplans wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, vorbereitet oder begründet. Eine Beeinträchtigung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung sowie von Europäischen Vogelschutzgebieten ist, aufgrund der großen Entfernung zu diesen Gebieten, nicht zu erwarten.

 

4.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll durch öffentliche Auslegung des Bebauungsplans in Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

5.

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen in Anwendung des § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt werden.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 11

davon anwesend:                            7

Zustimmung:                                   5

Ablehnung:                                      -

Enthaltung:                                      2

 

und

 

2. Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt, dass alle mit dem Verfahren der B-Planaufhebung verbundenen Kosten durch die MHA GmbH zu tragen sind.

Gleiches gilt für eine eventuelle Fördermittelrückzahlung nach Aufhebung des Verwendungszweckes der Musterhausausstellung auch unabhängig von der Aufhebung des B-Planes Nr. 7. Eine entsprechende Vereinbarung ist mit der MHA GmbH zu schließen. Diese Vereinbarung ist durch die Rechtsanwälte Hoinkis & Partner prüfen zu lassen

Zur Sicherung ist ein Bankbürgschaft (oder Barbetrag) in Höhe von 30 T€ bis zum 30.09.2006 bei der Gemeinde zu hinterlegen.

Dabei wird eine Anpassung der Bürgschaftshöhe nach Feststehen des tatsächlichen Fördermittelbetrages für die äußere Erschließung des B-Plangebietes Nr. 7, nach Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium, erfolgen. Eine jährliche Minimierung auf die tatsächliche Rückforderungshöhe wird vereinbart, um die MHA GmbH nicht unnötig zu belasten.

 

Bei Nichterfüllung wird die Gemeinde Mönchhagen rechtliche Schritte gegen eine Vermietung der Musterhäuser einleiten.