Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: -, Enthaltung: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt für den Bebauungsplan Nr. 6 „Karl´s Erlebnisdorf“ westlich der der B 105 und nördlich der Straße „Purkshof“ folgenden

Satzungsbeschluss

1.

Das Ergebnis der Umweltprüfung zum Bebauungsplan Nr. 6 hat die Gemeindevertretung mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft. 

2.

Das Abwägungsergebnis gemäß Beschluss vom 28.11.2005 behält weiterhin Gültigkeit. Die zum Entwurf des Bebauungsplans in der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

nicht geantwortet haben:

5

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

11

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie

17

Deutsche Telekom AG, T-Com

30

Kirchenkreisverwaltung Rostock

31

Katholische Christusgemeinde Rostock

33

Regionalverkehr Küste GmbH

keine Anregungen oder Bedenken von:

4

Betrieb für Bau- und Liegenschaften M-V

6

Hauptzollamt Stralsund

9

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege

10

Straßenbauamt Güstrow

15

LK Bad Doberan, Gesundheitsamt

15

LK Bad Doberan, untere Bauaufsichtsbehörde/Brandschutz

16

Eurawasser Nord GmbH

22

Vattenfall Europe Transmission GmbH

24

GDMcom für Verbundnetz Gas AG

25

Warnow Wasser- und Abwasserverband

27

Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern

28

Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow - Küste“

35

Gemeinde Mönchhagen

36

Gemeinde Blankenhagen

37

Gemeinde Gelbensande

Anregungen oder Bedenken von (Anlage 2):

1

Landesamt für innere Verwaltung M-V

2

Wirtschaftsministerium M-V, Sachgebiet Luftverkehr

12

Staatliches Amt für Umwelt und Natur Rostock

13

Amt für Landwirtschaft Bützow

15

LK Bad Doberan, Planungsamt

15

LK Bad Doberan, untere Bauaufsichtsbehörde

15

LK Bad Doberan, untere Naturschutzbehörde

15

LK Bad Doberan, untere Abfallbehörde

15

LK Bad Doberan, Ordnungs- und Straßenverkehrsamt, SG Brand- u. Katastrophenschutz

21

E.ON edis AG

23

E.ON Hanse AG

26

IHK Rostock

29

Einzelhandelsverband Nord-Ost e.V.

34

Amt für Raumordnung und Landesplanung

38

Gemeinde Klein Kussewitz

39

Gemeinde Poppendorf

40

Hansestadt Rostock

3.

Die Anlage 1 (2 Seiten) sowie die Anlage 2 (24 Seiten) sind Bestandteil dieses Beschlusses.

4.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen  vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

5.

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom

23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 6 „Karl’s Erlebnisdorf“, westlich der B 105 und nördlich der Straße Purkshof, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

6.

Die Begründung wird gebilligt.