Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch.

Auf der Grundlage des § 5 der KV für das Land M/V (KV M-V) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18. Juni 2004 (GVOBl. M-V. S. 2005) sowie der Entschädigungsverordnung vom 09.09.2004 (GVOBl. M-V S. 468) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.08.2006 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde die folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch erlassen.

 

                                                    Artikel 1

                            Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch

 

Die Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch, ausgefertigt am 02.03.2006, wird wie folgt geändert:

 

1.     § 6 Entschädigung

         

(1)   Die Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten für die Teilnahme an Sitzungen

 

-          der Gemeindevertretung

-          der Ausschüsse

         

                ein Sitzungsgeld in Höhe von 25,00 EUR.

 

                Die sachkundigen Einwohner erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der

                Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 25,00 EUR.

 

(2)   Ausschussvorsitzende erhalten ein Sitzungsgeld in Höhe von 50,00 EUR.

     

(3)   Der Bürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 960,00 EUR.

                Übt der Bürgermeister sein Ehrenamt ununterbrochen länger als 1 Monat nicht aus,

                so wird für die über 1 Monat hinausgehende Zeit keine Aufwandsentschädigung

                gewährt.

 

(4)   Den Stellvertretern des Bürgermeisters wird nach Maßgabe der jeweils geltenden

Entschädigungsverordnung für ihre besondere Tätigkeit bei Verhinderung des Bürgermeisters eine entsprechende Aufwandsentschädigung in Höhe 1/30 der Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters pro Tag der Vertretung gewährt.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:       13

davon anwesend:                                9

Zustimmung:                                       8

Ablehnung:                                          1

Enthaltung:                                          -

 

 

 

2.      § 4   Ausschüsse

   

(2)    Rechnungsprüfungsausschuss

2 Gemeindevertreter und 1 sachkundige Einwohner

 

(3)    Aufgaben der Ausschüsse

 

4. Rechnungsprüfungsausschuss

    Die Prüfung der Haushaltswirtschaft (Jahresrechnung) der Gemeinde.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:       13

davon anwesend:                                9

Zustimmung:                                       9

Ablehnung:                                          -

Enthaltung:                                          -

 

 

und

 

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch stellt fest, dass die in der 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 02.03.2006 festgesetzten Geldbeträge (Entschädigungen) aufgrund der zugrunde zulegenden Einwohnerzahl von 2.508 Einwohnern und nach Prüfung der tatsächlichen Anhaltspunkte (Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit) angemessen sind.