Sitzung: 17.08.2006 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltung: -
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Bentwisch beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde
Bentwisch.
Auf der Grundlage des § 5 der
KV für das Land M/V (KV M-V) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18. Juni
2004 (GVOBl. M-V. S. 2005) sowie der Entschädigungsverordnung vom 09.09.2004
(GVOBl. M-V S. 468) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.08.2006
und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde die folgende 1. Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch erlassen.
Artikel 1
Änderung der
Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch
Die Hauptsatzung der Gemeinde
Bentwisch, ausgefertigt am 02.03.2006, wird wie folgt geändert:
1. § 6 Entschädigung
(1) Die
Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten für die Teilnahme an Sitzungen
-
der Gemeindevertretung
-
der Ausschüsse
ein Sitzungsgeld in Höhe von
25,00 EUR.
Die sachkundigen Einwohner
erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der
Ausschüsse ein Sitzungsgeld in
Höhe von 25,00 EUR.
(2) Ausschussvorsitzende
erhalten ein Sitzungsgeld in Höhe von 50,00 EUR.
(3) Der
Bürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 960,00 EUR.
Übt der Bürgermeister sein Ehrenamt
ununterbrochen länger als 1 Monat nicht aus,
so wird für die über 1 Monat
hinausgehende Zeit keine Aufwandsentschädigung
gewährt.
(4) Den
Stellvertretern des Bürgermeisters wird nach Maßgabe der jeweils geltenden
Entschädigungsverordnung
für ihre besondere Tätigkeit bei Verhinderung des Bürgermeisters eine
entsprechende Aufwandsentschädigung in Höhe 1/30 der Aufwandsentschädigung des
Bürgermeisters pro Tag der Vertretung gewährt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter: 13
davon anwesend: 9
Zustimmung: 8
Ablehnung: 1
Enthaltung: -
2. § 4 Ausschüsse
(2) Rechnungsprüfungsausschuss
2
Gemeindevertreter und 1 sachkundige Einwohner
(3) Aufgaben
der Ausschüsse
4.
Rechnungsprüfungsausschuss
Die Prüfung der Haushaltswirtschaft
(Jahresrechnung) der Gemeinde.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter: 13
davon anwesend: 9
Zustimmung: 9
Ablehnung: -
Enthaltung: -
und
Die Gemeindevertretung
Bentwisch stellt fest, dass die in der 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom
02.03.2006 festgesetzten Geldbeträge (Entschädigungen) aufgrund der zugrunde
zulegenden Einwohnerzahl von 2.508 Einwohnern und nach Prüfung der tatsächlichen
Anhaltspunkte (Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit) angemessen sind.