Sitzung: 03.08.2006 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelbensande bestätigt die
vorgelegte Nutzungsvereinbarung zur Nutzung der Räume des Souterrains des
Jagdschlosses Gelbensande durch den Förderverein zur Organisation einer
Cateringgastronomie.
Der Bürgermeister und seine Stellvertreterin werden
bevollmächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.
Anlagen:
Nutzungsvereinbarung
Zwischen
der Gemeinde
Gelbensande,
vertreten durch den
Bürgermeister Herrn Lutz Koppenhöle und die erste Stellvertreterin des
Bürgermeisters Frau Martina Tesche
(Gemeinde)
und dem
Förderverein Jagdschloss
Gelbensande e.
V.,
vertreten durch den
Vorsitzenden Herrn Dr. Roger Labahn und Herrn Rolf Thärigen vom Vereinsvorstand
(Verein)
wird folgender
Nutzungsvertrag geschlossen:
Präambel
Gemeinde und Verein sind
sich einig, dass zur Steigerung der Attraktivität des Jagdschlosses und zur
Förderung des Tourismus' in Gelbensande eine gastronomische Nutzung des
Souterrains des Jagschlosses notwendig ist. Eine gewerbliche Vollgastronomie
ist aus baulichen und wirtschaftlichen Gründen derzeit jedoch nicht möglich.
Daher
soll diese Nutzungsvereinbarung die Möglichkeit für den Verein schaffen, die
gastronomische
Versorgung der Schlossbesucher und der Teilnehmer der Jagdschule sowie die
Deckung der Nachfrage nach geeigneten Räumlichkeiten für private Hochzeits~ und
Familien-
feiern übergangsweise im
Rahmen einer Catering ~
Gastronomie
zu organisieren.
Es besteht insbesondere
Einigkeit darüber, dass der Verein selbst in diesem Rahmen nicht im
eigentlichen Sinne unternehmerisch tätig ist und keine eigenen wirtschaftlichen
Interessen ver- folgt.
§ 1 Nutzungsgegenstand
Die Gemeinde überlässt
dem Verein die im Souterrain des Jagdschlosses Gelbensande
gelegenen Räume 1.7, 1.8
und 1.10 zur Nutzung als Catering-Gastronomie.
Die Überlassung erfolgt
in dem Zustand, wie er sich bei Abschluss des Vertrages zeigt. Die Nutzung der
Toilettenanlage erfolgt gemeinschaftlich mit der Jagdschule.
§ 2 Nutzungszeit
Das Nutzungsverhältnis
beginnt am 03.08.2006 und wird auf unbestimmte Dauer geschlossen.
§ 3
Nutzungsentschädigung
Angesichts der
besonderen Situation, dass der Verein einerseits hier nicht gewerblich tätig
ist, andererseits jedoch gemäß seiner Satzung der Restaurierung &
Instandsetzung sowie der
Nutzung des historischen
Jagdschlosses in besonderem Maße verpflichtet ist, wird anstelle einer
finanziellen Nutzungsentschädigung folgendes Äquivalent vereinbart:
Der Verein übernimmt
weitere für die Nutzbarmachung der in § 1 genannten Räume not-
wendige bauliche
Maßnahmen wie das Fliesen der Wände und des Fußbodens des traditionellen
Küchenraumes (1.7) sowie die Herstellung eines höhengleichen
Holzdielenfußbodens in den anderen Räumen (1.8 und 1.10).
Daneben wird er für eine
Warmwasserversorgung sowie die Lackierung der rohen Holzteile im Küchenraum
(1.7) sorgen.
Die
geplanten Maßnahmen sind vor deren Beginn mit der Gemeinde abzustimmen. Nach
Beendigung
erfolgt eine gemeinsame Abnahme.
§ 4 Nebenkosten
Der Verein zahlt die
durch die Nutzung der Räume anfallenden Nebenkosten auf das ihm be- kannte
Verwalterkonto bei der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH. Die Kosten der
Nutzung der
Toilettenanlage trägt der Verein zu 2/3. Das übrige Drittel hat die Jagdschule
nach ihrem Mietvertrag übernommen.
Die Zahlungen erfolgen
jeweils auf der Grundlage einer üblichen Betriebskostenabrechnung durch die
Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH.
§ 5 Reinigung der
Toiletten
Die Toilettenanlage wird
durch den Gastronomiebereich und die Jagdschule gemeinsam genutzt. Die
Jagdschule übernimmt die Reinigung der Toiletten nur für die Zeit, in der Lehrgänge stattfinden.
In Abwesenheit der Jagdschule übernimmt der Gastronomiebereich die Reinigung
dieser Räume.
§ 6 Kündigung
Diese Nutzungsvereinbarung
kann beiderseits mit einer Frist von einem Monat zum Monats- ende gekündigt
werden.
Die Gemeinde erhält ein
sofortiges Kündigungsrecht für den Fall, dass sie einem gewerblichen
Gastronomen die Räumlichkeiten zu einem früheren Zeitpunkt vermietet. Im Fall
der
Vermietung an einen
Gastronomen überlässt der Verein diesem die Durchführung der bereits
vereinbarten, aber zu einem Zeitpunkt nach Beendigung dieser
Nutzungsvereinbarung stattfindenden gastronomischen Aktivitäten zu den mit
Dritten vereinbarten Konditionen.
Gelbensande, den
Koppenhöle Tesche Dr. Labahn Thärigen
(Gemeinde)
(Verein)