Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande bestätigt die vorgelegte Nutzungsvereinbarung zur Nutzung der Räume des Souterrains des Jagdschlosses Gelbensande durch den Förderverein zur Organisation einer Cateringgastronomie.

Der Bürgermeister und seine Stellvertreterin werden bevollmächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.

 

Anlagen:

Nutzungsvereinbarung

 

Zwischen

 

der Gemeinde Gelbensande,

vertreten durch den Bürgermeister Herrn Lutz Koppenhöle und die erste Stellvertreterin des Bürgermeisters Frau Martina Tesche

 

(Gemeinde)

 

und dem

 

Förderverein Jagdschloss Gelbensande e. V.,

vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Dr. Roger Labahn und Herrn Rolf Thärigen vom Vereinsvorstand

 

(Verein)

 

wird folgender Nutzungsvertrag geschlossen:

 

Präambel

 

Gemeinde und Verein sind sich einig, dass zur Steigerung der Attraktivität des Jagdschlosses und zur Förderung des Tourismus' in Gelbensande eine gastronomische Nutzung des Souterrains des Jagschlosses notwendig ist. Eine gewerbliche Vollgastronomie ist aus baulichen und wirtschaftlichen Gründen derzeit jedoch nicht möglich.

Daher soll diese Nutzungsvereinbarung die Möglichkeit für den Verein schaffen, die

gastronomische Versorgung der Schlossbesucher und der Teilnehmer der Jagdschule sowie die Deckung der Nachfrage nach geeigneten Räumlichkeiten für private Hochzeits~ und Familien-

feiern übergangsweise im Rahmen einer Catering ~ Gastronomie zu organisieren.

Es besteht insbesondere Einigkeit darüber, dass der Verein selbst in diesem Rahmen nicht im eigentlichen Sinne unternehmerisch tätig ist und keine eigenen wirtschaftlichen Interessen ver- folgt.

 

§ 1 Nutzungsgegenstand

 

Die Gemeinde überlässt dem Verein die im Souterrain des Jagdschlosses Gelbensande

gelegenen Räume 1.7, 1.8 und 1.10 zur Nutzung als Catering-Gastronomie.

Die Überlassung erfolgt in dem Zustand, wie er sich bei Abschluss des Vertrages zeigt. Die Nutzung der Toilettenanlage erfolgt gemeinschaftlich mit der Jagdschule.

 

§ 2 Nutzungszeit

 

Das Nutzungsverhältnis beginnt am 03.08.2006 und wird auf unbestimmte Dauer geschlossen.

 

 

 

§ 3 Nutzungsentschädigung

 

Angesichts der besonderen Situation, dass der Verein einerseits hier nicht gewerblich tätig ist, andererseits jedoch gemäß seiner Satzung der Restaurierung & Instandsetzung sowie der

Nutzung des historischen Jagdschlosses in besonderem Maße verpflichtet ist, wird anstelle einer finanziellen Nutzungsentschädigung folgendes Äquivalent vereinbart:

Der Verein übernimmt weitere für die Nutzbarmachung der in § 1 genannten Räume not-

wendige bauliche Maßnahmen wie das Fliesen der Wände und des Fußbodens des traditionellen Küchenraumes (1.7) sowie die Herstellung eines höhengleichen Holzdielenfußbodens in den anderen Räumen (1.8 und 1.10).

Daneben wird er für eine Warmwasserversorgung sowie die Lackierung der rohen Holzteile im Küchenraum (1.7) sorgen.

Die geplanten Maßnahmen sind vor deren Beginn mit der Gemeinde abzustimmen. Nach

Beendigung erfolgt eine gemeinsame Abnahme.

 

§ 4 Nebenkosten

 

Der Verein zahlt die durch die Nutzung der Räume anfallenden Nebenkosten auf das ihm be- kannte Verwalterkonto bei der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH. Die Kosten der

Nutzung der Toilettenanlage trägt der Verein zu 2/3. Das übrige Drittel hat die Jagdschule nach ihrem Mietvertrag übernommen.

Die Zahlungen erfolgen jeweils auf der Grundlage einer üblichen Betriebskostenabrechnung durch die Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH.

 

§ 5 Reinigung der Toiletten

 

Die Toilettenanlage wird durch den Gastronomiebereich und die Jagdschule gemeinsam genutzt. Die Jagdschule übernimmt die Reinigung der Toiletten nur  für die Zeit, in der Lehrgänge stattfinden. In Abwesenheit der Jagdschule übernimmt der Gastronomiebereich die Reinigung dieser Räume.

 

§ 6 Kündigung

 

Diese Nutzungsvereinbarung kann beiderseits mit einer Frist von einem Monat zum Monats- ende gekündigt werden.

Die Gemeinde erhält ein sofortiges Kündigungsrecht für den Fall, dass sie einem gewerblichen Gastronomen die Räumlichkeiten zu einem früheren Zeitpunkt vermietet. Im Fall der

Vermietung an einen Gastronomen überlässt der Verein diesem die Durchführung der bereits vereinbarten, aber zu einem Zeitpunkt nach Beendigung dieser Nutzungsvereinbarung stattfindenden gastronomischen Aktivitäten zu den mit Dritten vereinbarten Konditionen.

 

Gelbensande, den

 

Koppenhöle       Tesche                                                Dr. Labahn                       Thärigen

 

 

            (Gemeinde)                                                                                (Verein)