Sitzung: 03.08.2006 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt die 1.
Änderung zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung einer
Hundesteuer rückwirkend zum 01.01.2003.
Der § 15 Ordnungswidrigkeiten erhält folgenden Wortlaut:
Zuwiderhandlungen gegen die in §§ 12, 13 und 14 dieser
Satzung bestimmten Anzeigepflichten und Nachweispflichten sind
Ordnungswidrigkeiten nach § 17 des Kommunalabgabengesetzes des Landes
Mecklenburg-Vorpommern und können mit einer Geldbuße geahndet werden.