Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die 1. Änderung zur Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung einer Hundesteuer rückwirkend zum 01.01.2003.

 

Der § 15 Ordnungswidrigkeiten erhält folgenden Wortlaut:

Zuwiderhandlungen gegen die in §§ 12, 13 und 14 dieser Satzung bestimmten Anzeigepflichten und Nachweispflichten sind Ordnungswidrigkeiten nach § 17 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern und können mit einer Geldbuße geahndet werden.