Sitzung: 18.07.2006 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt die 1.
Änderung zur Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung einer
Hundesteuer rückwirkend zum 01.01.2003.
Der § 15 Ordnungswidrigkeiten erhält folgenden Wortlaut:
Zuwiderhandlungen gegen die in §§ 12, 13 und 14 dieser
Satzung bestimmten Anzeigepflichten und Nachweispflichten sind
Ordnungswidrigkeiten nach § 17 des Kommunalabgabengesetzes des Landes
Mecklenburg-Vorpommern und können mit einer Geldbuße geahndet werden.