Sitzung: 10.07.2006 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
1. Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt:
- zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und zur Reduzierung des
Unfallgeschehens am Knotenpunkt B 105/Gemeindestraße Purkshof eine
Knotensignalanlage zu errichten und die Fußgängerüberführung von der
Haltstelle des ÖPNV zum Übergang zur regeln.
Die Bürgermeisterin wird
bevollmächtigt die dazu notwendige Vereinbarung mit dem Land
Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Straßenbauamt Güstrow zu
unterzeichnen. (Anlage 1)
- Für die Kostenübernahme möglicher anfallender finanzieller
Aufwendungen, die nicht vom Straßenbauamt übernommen werden, eine
gesonderte Vereinbarung mit Karl´s
– Erdbeer – Hof Rövershagen zu schließen. Das Amt wird beauftragt die
Vereinbarung zu formulieren. Nach rechtlicher Prüfung im Rahmen der
Beraterpauschale durch das RA Hoinkis & Partner wird die
Bürgermeisterin bevollmächtigt, diese Vereinbarung zu unterzeichnen.
- Das Ingenieurbüro Bauprojekt Nord aus Rostock mit der Planung,
Bauüberwachung gem. HOAI Leistungsphase 1 -9 und Erstellung einer
prüffähigen Abrechnung (entsprechend HVA V-StB Pkt. 3.7) gem. § 7 der
Vereinbarung mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern zu beauftragen.
und
2. Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt mit dem
Unternehmen Karl´s – Erlebnis – Hof Rövershagen eine Vereinbarung zur
Errichtung einer zusätzlichen Linksabbiegespur in der Gemeindestraße Purkshof
inkl.:
-
Erweiterung der im Zuge des Umbaus Knoten B 105 zu errichtenden
Lichtsignalanlage um einen zusätzlichen Signalgeber und aller damit verbundenen
Mehraufwendungen für Steuertechnik und Mastart und
-
Umsetzung bzw. Ersatz der vorhandenen Beleuchtungsmasten
zu schließen.
Das Unternehmen Karl´s – Erdbeer – Hof Rövershagen führt
die Maßnahme im Einvernehmen mit der Gemeinde Rövershagen durch und trägt für
die gesamte Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und
Vertragsabwicklung die Verantwortung und die Kosten. Die Auftragsvergabe
erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung.
Nach Fertigstellung der Maßnahme ist der neu errichtete
Teilbereich der Anlage in die Straßenbaulastträgerschaft der Gemeinde zu
übergeben.
(Anlage 2)
Anlage 1 :
V e r e i n b a r u n g
zwischen
dem Land Mecklenburg-Vorpommern,
vertreten durch das Straßenbauamt Güstrow,
Krakower Chaussee 2 a, 18273 Güstrow/Klueß
- nachstehend Straßenbauverwaltung genannt -
und
der Gemeinde Rövershagen
18182 Rövershagen
- nachstehend Gemeinde genannt -
§ 1
Gegenstand der
Vereinbarung
(1) Die
Gemeinde und die Straßenbauverwaltung kommen überein, zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse und zur Reduzierung des Unfallgeschehens am Knotenpunkt B
105 / Gemeindestraße Purkshof eine
Knotenpunktsignalanlage zu errichten und die Fußgängerführung von der Haltestelle des ÖPNV zum Übergang zu regeln.
(2) Art
und Umfang der Baumaßnahme werden wie folgt beschrieben:
LSA
Pos. 1-12 |
|
Kabel, Kabelziehschächte, Induktionsschleifen liefern und montieren |
|
|
Pos. 13-17 |
|
Steuergeräteversorgung |
||
Pos. 18-46 |
|
Anlagenteile des Auftraggebers unter Verwendung erforderlicher Neuteile montieren |
Straßenbauverwaltung und Gemeinde |
|
Pos. 47-52 |
|
Markierungsleistungen |
|
|
Pos. 53-55 |
|
Stromhausanschluss und Montageleistungen |
|
Straßenbau
Gehweg von Bushaltestelle zum lichtsignalgeregelten Übergang und Berücksichtigung des geplanten Geh.-u. Radwegs nördlich der B 105
(3) Grundlage
der Vereinbarung sind:
- das Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V),
- das Bundesfernstraßengesetz,
- die Straßenkreuzungsrichtlinien (StraKR) und
- die sonst für die Straßenbauverwaltung geltenden Vorschriften und
Richtlinien.
§ 2
Durchführung der
Maßnahme
(1) Die Gemeinde Rövershagen führt die Gemeinschaftsmaßnahme im Einvernehmen mit der Straßenbauverwaltung durch und ist für die gesamte Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung zuständig. Die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung
(2)
Nach Beendigung der Bauarbeiten werden die
Bauleistungen gemeinsam durch die Straßenbauverwaltung und die Gemeinde
abgenommen. Über die Abnahme ist ein Protokoll zu fertigen, das von den
Beteiligten zu unterschreiben ist.
(3) Die Gemeinde wählt die Standorte der Ausrüstung für die LSA so, dass Grunderwerb nicht erforderlich wird.
Aufgrund der erweiterten Anbindung der Gemeindestraße an die B 105 wird hier Grunderwerb nötig. Zum Bau wird hier vorab eine schriftliche Betretungserlaubnis erforderlich, der Grunderwerb wird im Anschluss an die Bestandsmessung durch das Straßenbauamt Güstrow geklärt.
(4) Die Bauausführung erfolgt voraussichtlich vom III. Quartal 2006 bis zum IV. Quartal 2006.
§ 3
Kostenteilung
Laut Bundesfernstraßengesetz ( FStrG)§ 12,Abs.3a und den Richtlinien über die Rechtsverhältnisse an Kreuzungen und Einmündungen von Bundesfernstraßen und anderen öffentlichen Straßen (StraKR) Pkt.9 ist die Gemeinde von der Kostenbeteiligung nach Fahrbahnbreiten befreit, da der durchschnittliche tägliche Verkehr mit Kfz weniger als 20 von Hundert des Verkehrs auf der Bundesstraße 105 beträgt. ( Nachweis auf Grundlage der Verkehrsuntersuchung der LOGOS GmbH vom 26.09.2005.)
§ 4
Änderung von
Versorgungsleitungen
(1) Notwendige Änderungen oder Sicherungen der Versorgungsleitungen hat die Gemeinde bei Bedarf durchzuführen, damit die Straßenbaumaßnahme nicht behindert wird.
(2) Die Kostenregulierung bestimmt sich nach den bestehenden Verträgen (z.B. Rahmenverträge) bzw. gesetzlichen Regelungen zwischen dem jeweiligen Versorgungsunternehmen und der Gemeinde Rövershagen bzw. der Straßenbauverwaltung.
§ 5
Zufahrten und
Zugänge
(1) Die
Kosten für die Angleichung und Wiederherstellung der vorhandenen Zufahrten und
Zugänge trägt die Straßenbauverwaltung, soweit sie durch den Ausbau der Straße
erforderlich werden.
(2) Die Kosten der Wertverbesserung übernimmt die Gemeinde Rövershagen.
§ 6
Kostenerstattung
für Bauvorbereitung und Baudurchführung
(1) Die
für die Bauvorbereitung (insbesondere Planung, Entwurfsbearbeitung) und für die
Baudurchführung (insbesondere Ausschreibung, Bauüberwachung und Abrechnung)
notwendigen Kosten trägt die Straßenbauverwaltung. ( sh. Kostenteilung § 3 )
(2) Aufwendungen für Vermessungsarbeiten, Gutachten, statische Berechnungen, Materialanalysen, Bodenprobenuntersuchungen und Probebohrungen, die im Rahmen der Baudurchführung erforderlich werden, erhält die Gemeinde als Nebenkosten nach Aufwand gesondert erstattet.
§ 7
Zahlungspflicht
und Abrechnung
(1) Die
Straßenbauverwaltung verpflichtet sich, die nach dieser Vereinbarung auf sie
fallenden Kostenanteile zu übernehmen.
Entsprechend § 3 dieser Vereinbarung werden die Kosten dieser Baumaßnahme,
einschließlich Planung und Bauüberwachung zu 100 % von der Straßenbauverwaltung
übernommen.
(2)
für Baukosten: 102.000,00
€
für Planung: 25.407,00 €
127.407,00 €
Grundlage der Abrechnung der Baukosten
ist die geprüfte Schlussrechnung des Bauunternehmens und für die Planung
die gültige Honorarordnung für Architekten und Ingenieure..
(3) Die
Abrechnung der Kosten der Arbeiten obliegt der Gemeinde Rövershagen .
Rechnungen für Leistungen, deren Kosten die Straßenbauverwaltung zu tragen hat,
werden von der Gemeinde Rövershagen geprüft und zur Begleichung an die
Straßenbauverwaltung weitergeleitet.
Nach Fertigstellung und Abrechnung der Baumaßnahme wird die Gemeinde
Rövershagen der Straßenbauverwaltung eine prüffähige Abrechnung (entsprechend
HVA V-StB Pkt. 3.7) über die Maßnahme und deren Kostenanteil übersenden.
(4) Die Straßenbauverwaltung verpflichtet sich zur rechtzeitigen Zahlung der jeweils fälligen Rechnungsbeträge und Abschlagszahlungen.
§ 8
Schriftform
(1) Änderungen und Ergänzungen zu dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
Sollten
einzelne Bestimmungen oder Teile von Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam
werden, wird dadurch die Gültigkeit dieser Vereinbarung im übrigen nicht
berührt.
Folgende Anlagen sind Bestandteil dieser Vereinbarung:
Anlage 1. vorläufige Honorarermittlung
Anlage 2 Kostenberechnung Stand 09.06.2006
Anlage 3. Kostenteilung
Anlage 4 ungeprüfter Vorabzug des Lageplans
(2) Diese Vereinbarung wird 2-fach gefertigt.
§ 9
Baulastträgerschaft
(1) Baulastträger und Betreiber des Knotens einschließlich Lichtsignalanlage bleibt nach Fertigstellung und Inbetriebnahme die Straßenbauverwaltung.
(2) Der Gehweg bleibt im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, Baulastträger ist nach gültigem Recht aber die Gemeinde.
Für die Gemeinde Rövershagen Für die Straßenbauverwaltung
Ort, Datum Ort, Datum
Bürgermeisterin Amtsleiter
Rechtsverbindliche Unterschrift Rechtsverbindliche Unterschrift
Anlage 2
V e r e i n b a r u n g
zwischen
dem Gemeinde Rövershagen, vertreten durch
Frau Bürgermeisterin Dr. Verena Schöne
und
Karl’s
- Erdbeer - Hof Rövershagen
Purkshof 2
18182 Rövershagen
vertreten durch Herrn Robert Dahl
§ 1
Gegenstand der Vereinbarung
(4) Das Unternehmen Karl’s - Erdbeer - Hof Rövershagen beantragt den Ausbau der Gemeindestraße in Purkshof zwischen Parkplatz und B 105. Kontinuierlich sind in diesem Bereich Fahrzeugrückstaus zu verzeichnen, welcher sowohl bei den Bürgern des Ortes als auch bei den Besucherströmen des Erdbeerhofes zu Unmut führt.
(5) Art und Umfang der Baumaßnahme werden wie folgt beschrieben:
· Errichtung einer zusätzlichen Linksabbiegespur in der Gemeindestraße
· Erweiterung der vom Straßenbauamt Güstrow im Zuge des Umbaus Knoten B 105 zu errichtenden Lichtsignalanlage um einen zusätzlichen Signalgeber und aller damit verbundenen Mehraufwendungen für Steuerungstechnik und Mastart
· Umsetzung bzw. Ersatz der vorhandenen Beleuchtungsmasten
§ 2
Durchführung der
Maßnahme
(5)
Das Unternehmen Karl’s - Erdbeer - Hof
Rövershagen führt die Maßnahme im Einvernehmen mit der Gemeinde
Rövershagen durch und trägt für die gesamte Planung, Ausschreibung, Vergabe,
Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung die Verantwortung. Die
Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung.
(6)
Nach Beendigung der Bauarbeiten werden die
Bauleistungen gemeinsam durch das Unternehmen Karl’s - Erdbeer - Hof
Rövershagen und die Gemeinde Rövershagen abgenommen. Über die Abnahme
ist ein Protokoll zu fertigen, das von den Beteiligten zu unterschreiben ist.
(7)
Alle mit dem notwendigen Grunderwerb
erforderlichen Leistungen werden vom Unternehmen Karl’s - Erdbeer - Hof
Rövershagen geregelt. Dazu gehören ausdrücklich auch alle dazugehörigen
Leistungen durch Dritte .(Vermessung,Grundbuchamt, Notar u.ä.)
(8) Die Bauausführung erfolgt voraussichtlich vom III. Quartal 2006 bis zum IV. Quartal 2006.
§ 3
Kostenteilung
Die Kosten aller mit der
Baumaßnahme auszuführenden Bauleistungen werden zu 100 % vom Unternehmen
Karl’s - Erdbeer - Hof Rövershagen getragen. Grundlage der
Abrechnung ist die geprüfte Schlussrechnung.
§ 4
Änderung von
Versorgungsleitungen
(3) Das Unternehmen Karl’s - Erdbeer - Hof Rövershagen hat die Änderung oder Sicherung von Versorgungs- oder sonstiger Leitungen Dritter bei Notwendigkeit zu veranlassen
§ 6
Kostenerstattung
für Bauvorbereitung und Baudurchführung
(3) Die Kosten für die Planung und für die Baudurchführung (insbesondere Ausschreibung, Bauüberwachung und Abrechnung) trägt das Unternehmen Karl’s - Erdbeer - Hof Rövershagen zu 100 %. Nach Kostenberechnung belaufen sich diese für den Umfang der derzeitigen Aufgabenstellung auf 54.352,00 € brutto (siehe Anlage 1 + 2).
(4) Grundlage
der Abrechnung der Baukosten ist die geprüfte Schlussrechnung des
Bauunternehmens und für die Planung die gültige Honorarordnung für Architekten
und Ingenieure..
(5) Aufwendungen für Vermessungsarbeiten, Materialanalysen, Kontrollprüfungen, Aufschlüsse über den Deckenaufbau der vorhandenen Gemeindestraße , die im Rahmen der Planung und Baudurchführung erforderlich werden vom Unternehmen Karl’s - Erdbeer - Hof Rövershagen nach vorheriger Absprache nach Aufwand gesondert erstattet.
§ 8
Schriftform
(3) Änderungen und Ergänzungen zu dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
Sollten
einzelne Bestimmungen oder Teile von Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam
werden, wird dadurch die Gültigkeit dieser Vereinbarung im übrigen nicht berührt.
Folgende Anlagen sind Bestandteil dieser Vereinbarung:
Anlage 1 vorläufige Honorarermittlung
Anlage 2 Kostenteilung
Anlage 3 Kostenberechnung
Anlage 4 ungeprüfter Vorabzug des Lageplans
(4) Diese Vereinbarung wird 2-fach gefertigt.
§ 9
Sonstiges
(3) Baulastträger und Betreiber bleibt nach Fertigstellung und Inbetriebnahme die Gemeinde Rövershagen.
Für die Gemeinde Rövershagen Karl’s - Erdbeer - Hof Rövershagen
Ort, Datum Ort, Datum
Bürgermeisterin Geschäftsführer
Rechtsverbindliche Unterschrift Rechtsverbindliche Unterschrift