Beschluss: ungeändert beschlossen

1. Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt:

  1. zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und zur Reduzierung des Unfallgeschehens am Knotenpunkt B 105/Gemeindestraße Purkshof eine Knotensignalanlage zu errichten und die Fußgängerüberführung von der Haltstelle des ÖPNV zum Übergang zur regeln.

Die Bürgermeisterin wird bevollmächtigt die dazu notwendige Vereinbarung mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Straßenbauamt Güstrow zu unterzeichnen. (Anlage 1)

  1. Für die Kostenübernahme möglicher anfallender finanzieller Aufwendungen, die nicht vom Straßenbauamt übernommen werden, eine gesonderte Vereinbarung mit  Karl´s – Erdbeer – Hof Rövershagen zu schließen. Das Amt wird beauftragt die Vereinbarung zu formulieren. Nach rechtlicher Prüfung im Rahmen der Beraterpauschale durch das RA Hoinkis & Partner wird die Bürgermeisterin bevollmächtigt, diese Vereinbarung zu unterzeichnen.
  2. Das Ingenieurbüro Bauprojekt Nord aus Rostock mit der Planung, Bauüberwachung gem. HOAI Leistungsphase 1 -9 und Erstellung einer prüffähigen Abrechnung (entsprechend HVA V-StB Pkt. 3.7) gem. § 7 der Vereinbarung mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern zu beauftragen.

 

und

 

2. Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt mit dem Unternehmen Karl´s – Erlebnis – Hof Rövershagen eine Vereinbarung zur Errichtung einer zusätzlichen Linksabbiegespur in der Gemeindestraße Purkshof inkl.:

-          Erweiterung der im Zuge des Umbaus Knoten B 105 zu errichtenden Lichtsignalanlage um einen zusätzlichen Signalgeber und aller damit verbundenen Mehraufwendungen für Steuertechnik und Mastart und

-          Umsetzung bzw. Ersatz der vorhandenen Beleuchtungsmasten

zu schließen.

Das Unternehmen Karl´s – Erdbeer – Hof Rövershagen führt die Maßnahme im Einvernehmen mit der Gemeinde Rövershagen durch und trägt für die gesamte Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung die Verantwortung und die Kosten. Die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung.

Nach Fertigstellung der Maßnahme ist der neu errichtete Teilbereich der Anlage in die Straßenbaulastträgerschaft der Gemeinde zu übergeben.

(Anlage 2)

 

 

Anlage 1 :

 

V e r e i n b a r u n g

 

zwischen

 

dem                  Land Mecklenburg-Vorpommern,

                        vertreten durch das Straßenbauamt Güstrow,

                        Krakower Chaussee 2 a, 18273 Güstrow/Klueß

 

                                                            - nachstehend Straßenbauverwaltung genannt -

 

und

 

der                    Gemeinde Rövershagen

                        18182 Rövershagen

                                               

                                                            - nachstehend Gemeinde genannt -

 

§ 1

Gegenstand der Vereinbarung

 

(1)     Die Gemeinde und die Straßenbauverwaltung kommen überein, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und zur Reduzierung des Unfallgeschehens am Knotenpunkt B 105 / Gemeindestraße Purkshof  eine Knotenpunktsignalanlage zu errichten und die Fußgängerführung  von der Haltestelle des ÖPNV zum Übergang zu regeln.    

(2)     Art und Umfang der Baumaßnahme werden wie folgt beschrieben:      
LSA

Pos. 1-12

 

Kabel, Kabelziehschächte, Induktionsschleifen

liefern und montieren

 

 

 

 

Pos. 13-17

 

Steuergeräteversorgung

 

Pos. 18-46

 

Anlagenteile des Auftraggebers

unter Verwendung erforderlicher Neuteile montieren

 

Straßenbauverwaltung und Gemeinde

Pos. 47-52

 

Markierungsleistungen

 

 

Pos. 53-55

 

Stromhausanschluss und Montageleistungen

 

 

     Straßenbau

           

Gehweg von Bushaltestelle  zum lichtsignalgeregelten Übergang und Berücksichtigung des geplanten Geh.-u. Radwegs nördlich der B 105

                                                             

 

(3)     Grundlage der Vereinbarung sind:     
- das Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V), 
- das Bundesfernstraßengesetz,       
- die Straßenkreuzungsrichtlinien (StraKR) und          
- die sonst für die Straßenbauverwaltung geltenden Vorschriften und Richtlinien.

 

§ 2

Durchführung der Maßnahme

 

(1)                 Die Gemeinde Rövershagen führt die Gemeinschaftsmaßnahme im Einvernehmen mit der Straßenbauverwaltung durch und ist für die gesamte Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung zuständig. Die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung

 

(2)                 Nach Beendigung der Bauarbeiten werden die Bauleistungen gemeinsam durch die Straßenbauverwaltung und die Gemeinde abgenommen. Über die Abnahme ist ein Protokoll zu fertigen, das von den Beteiligten zu unterschreiben ist.  

(3)                 Die Gemeinde wählt die Standorte der Ausrüstung für die LSA so, dass Grunderwerb nicht erforderlich wird.

Aufgrund der erweiterten Anbindung der Gemeindestraße an die B 105 wird hier Grunderwerb nötig. Zum Bau wird hier vorab eine schriftliche Betretungserlaubnis erforderlich, der Grunderwerb wird im Anschluss an die Bestandsmessung durch das Straßenbauamt Güstrow geklärt.

 

(4)                 Die Bauausführung erfolgt voraussichtlich vom III. Quartal 2006 bis zum IV. Quartal 2006.

§ 3

Kostenteilung

 

Laut Bundesfernstraßengesetz ( FStrG)§ 12,Abs.3a und den Richtlinien über die Rechtsverhältnisse an Kreuzungen und Einmündungen von Bundesfernstraßen und anderen öffentlichen Straßen (StraKR) Pkt.9 ist die Gemeinde von der Kostenbeteiligung nach Fahrbahnbreiten befreit, da der durchschnittliche tägliche Verkehr mit Kfz weniger als 20 von Hundert des Verkehrs auf der Bundesstraße 105 beträgt. ( Nachweis auf Grundlage der Verkehrsuntersuchung der LOGOS GmbH vom 26.09.2005.)

 

§ 4

Änderung von Versorgungsleitungen

 

(1)     Notwendige Änderungen oder Sicherungen der Versorgungsleitungen hat die Gemeinde bei Bedarf durchzuführen, damit die Straßenbaumaßnahme nicht behindert wird.

 

(2)     Die Kostenregulierung bestimmt sich nach den bestehenden Verträgen (z.B. Rahmenverträge) bzw. gesetzlichen Regelungen zwischen dem jeweiligen Versorgungsunternehmen und der Gemeinde Rövershagen bzw. der Straßenbauverwaltung.

 

§ 5

Zufahrten und Zugänge

 

(1)     Die Kosten für die Angleichung und Wiederherstellung der vorhandenen Zufahrten und Zugänge trägt die Straßenbauverwaltung, soweit sie durch den Ausbau der Straße erforderlich werden.

(2)     Die Kosten der Wertverbesserung übernimmt die Gemeinde Rövershagen.       

 

§ 6

Kostenerstattung für Bauvorbereitung und Baudurchführung

 

(1)     Die für die Bauvorbereitung (insbesondere Planung, Entwurfsbearbeitung) und für die Baudurchführung (insbesondere Ausschreibung, Bauüberwachung und Abrechnung) notwendigen Kosten trägt die Straßenbauverwaltung. ( sh. Kostenteilung § 3 )           

(2)     Aufwendungen für Vermessungsarbeiten, Gutachten, statische Berechnungen, Materialanalysen, Bodenprobenuntersuchungen und Probebohrungen, die im Rahmen der Baudurchführung erforderlich werden, erhält die  Gemeinde als Nebenkosten nach Aufwand gesondert erstattet. 

 

 § 7

Zahlungspflicht und Abrechnung

 

(1)     Die Straßenbauverwaltung verpflichtet sich, die nach dieser Vereinbarung auf sie fallenden Kostenanteile zu übernehmen.     

Entsprechend § 3 dieser Vereinbarung werden die Kosten dieser Baumaßnahme, einschließlich Planung und Bauüberwachung zu 100 % von der Straßenbauverwaltung übernommen.         

(2)    
für Baukosten:                               102.000,00 €    
für Planung:                                     25.407,00 €

                                                      127.407,00 €    
Grundlage der Abrechnung der Baukosten  ist die geprüfte Schlussrechnung des Bauunternehmens und für die Planung die gültige Honorarordnung für Architekten und Ingenieure..          

(3)     Die Abrechnung der Kosten der Arbeiten obliegt der Gemeinde Rövershagen . Rechnungen für Leistungen, deren Kosten die Straßenbauverwaltung zu tragen hat, werden von der Gemeinde Rövershagen geprüft und zur Begleichung an die Straßenbauverwaltung weitergeleitet.
Nach Fertigstellung und Abrechnung der Baumaßnahme wird die Gemeinde Rövershagen der Straßenbauverwaltung eine prüffähige Abrechnung (entsprechend HVA V-StB Pkt. 3.7) über die Maßnahme und deren Kostenanteil übersenden.      

(4)     Die Straßenbauverwaltung verpflichtet sich zur rechtzeitigen Zahlung der jeweils fälligen Rechnungsbeträge und Abschlagszahlungen.          

 

§ 8

Schriftform

 

(1)     Änderungen und Ergänzungen zu dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile von Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam werden, wird dadurch die Gültigkeit dieser Vereinbarung im übrigen nicht berührt.          

 

Folgende Anlagen sind Bestandteil dieser Vereinbarung:  

                        Anlage 1.     vorläufige Honorarermittlung

            Anlage 2      Kostenberechnung Stand 09.06.2006

                        Anlage 3.     Kostenteilung

                        Anlage 4       ungeprüfter Vorabzug des Lageplans           

 

(2)     Diese Vereinbarung wird 2-fach gefertigt.

§ 9

Baulastträgerschaft

 

(1)     Baulastträger und Betreiber des Knotens einschließlich Lichtsignalanlage bleibt nach Fertigstellung und Inbetriebnahme die  Straßenbauverwaltung.

(2)     Der Gehweg bleibt im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, Baulastträger ist nach gültigem Recht aber die Gemeinde.

 

Für die Gemeinde Rövershagen                           Für die Straßenbauverwaltung

 

            Ort, Datum                                                                    Ort, Datum

 

 

 

 

            Bürgermeisterin                                                             Amtsleiter

Rechtsverbindliche Unterschrift                                        Rechtsverbindliche Unterschrift

 

 

Anlage 2

 

V e r e i n b a r u n g

zwischen

 

dem                  Gemeinde Rövershagen, vertreten durch

                       

Frau Bürgermeisterin Dr. Verena Schöne

und

                        Karl’s -  Erdbeer - Hof  Rövershagen

                        Purkshof 2

                        18182 Rövershagen

                       

vertreten durch Herrn Robert Dahl

§ 1

Gegenstand der Vereinbarung

 

(4)     Das Unternehmen Karl’s -  Erdbeer - Hof  Rövershagen beantragt den Ausbau der Gemeindestraße in Purkshof zwischen Parkplatz und B 105. Kontinuierlich sind in diesem Bereich Fahrzeugrückstaus zu verzeichnen, welcher sowohl bei den Bürgern des Ortes als auch bei den  Besucherströmen des Erdbeerhofes zu  Unmut führt.

 

(5)     Art und Umfang der Baumaßnahme werden wie folgt beschrieben:      

 

·         Errichtung einer zusätzlichen Linksabbiegespur in der Gemeindestraße

·         Erweiterung der vom Straßenbauamt Güstrow im Zuge des Umbaus Knoten B 105 zu errichtenden Lichtsignalanlage um einen zusätzlichen Signalgeber und aller damit verbundenen Mehraufwendungen für Steuerungstechnik und Mastart

·         Umsetzung bzw. Ersatz der vorhandenen Beleuchtungsmasten

 

§ 2

Durchführung der Maßnahme

 

(5)                 Das Unternehmen Karl’s -  Erdbeer - Hof  Rövershagen führt die Maßnahme im Einvernehmen mit der Gemeinde Rövershagen durch und trägt für die gesamte Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung die Verantwortung. Die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung.           

(6)                 Nach Beendigung der Bauarbeiten werden die Bauleistungen gemeinsam durch das Unternehmen Karl’s -  Erdbeer - Hof  Rövershagen und die Gemeinde Rövershagen abgenommen. Über die Abnahme ist ein Protokoll zu fertigen, das von den Beteiligten zu unterschreiben ist.

(7)                 Alle mit dem notwendigen Grunderwerb erforderlichen Leistungen werden vom Unternehmen Karl’s -  Erdbeer - Hof  Rövershagen geregelt. Dazu gehören ausdrücklich auch alle dazugehörigen Leistungen durch Dritte .(Vermessung,Grundbuchamt, Notar u.ä.)     

(8)                 Die Bauausführung erfolgt voraussichtlich vom III. Quartal 2006 bis zum IV. Quartal 2006.

§ 3

Kostenteilung

 

Die Kosten aller mit der Baumaßnahme auszuführenden Bauleistungen werden zu 100 % vom Unternehmen Karl’s -  Erdbeer - Hof  Rövershagen getragen. Grundlage der Abrechnung ist die geprüfte Schlussrechnung.   

§ 4

Änderung von Versorgungsleitungen

 

(3)     Das Unternehmen Karl’s -  Erdbeer - Hof  Rövershagen hat die Änderung oder Sicherung von Versorgungs- oder sonstiger Leitungen Dritter bei Notwendigkeit zu veranlassen

§ 6

Kostenerstattung für Bauvorbereitung und Baudurchführung

 

(3)     Die Kosten für die Planung und für die Baudurchführung (insbesondere Ausschreibung, Bauüberwachung und Abrechnung) trägt das Unternehmen Karl’s - Erdbeer - Hof  Rövershagen zu 100 %. Nach Kostenberechnung  belaufen sich diese für den Umfang der derzeitigen Aufgabenstellung auf 54.352,00 € brutto (siehe Anlage 1 + 2).

 

(4)     Grundlage der Abrechnung der Baukosten ist die geprüfte Schlussrechnung des Bauunternehmens und für die Planung die gültige Honorarordnung für Architekten und Ingenieure..          

(5)     Aufwendungen für Vermessungsarbeiten, Materialanalysen, Kontrollprüfungen, Aufschlüsse über den Deckenaufbau der vorhandenen Gemeindestraße , die im Rahmen der Planung und Baudurchführung erforderlich werden vom Unternehmen Karl’s -  Erdbeer - Hof  Rövershagen nach vorheriger Absprache nach Aufwand gesondert erstattet.

 

§ 8

Schriftform

 

(3)     Änderungen und Ergänzungen zu dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile von Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam werden, wird dadurch die Gültigkeit dieser Vereinbarung im übrigen nicht berührt.          

Folgende Anlagen sind Bestandteil dieser Vereinbarung:       

                        Anlage 1    vorläufige Honorarermittlung

            Anlage 2    Kostenteilung

                        Anlage 3    Kostenberechnung

                        Anlage 4     ungeprüfter Vorabzug des Lageplans 

 

(4)     Diese Vereinbarung wird 2-fach gefertigt.

 

§ 9

Sonstiges

 

(3)     Baulastträger und Betreiber bleibt nach Fertigstellung und Inbetriebnahme die Gemeinde Rövershagen.

 

Für die Gemeinde Rövershagen               Karl’s -  Erdbeer - Hof  Rövershagen

 

            Ort, Datum                                                        Ort, Datum

 

            Bürgermeisterin                                                 Geschäftsführer

Rechtsverbindliche Unterschrift                                        Rechtsverbindliche Unterschrift