Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss::

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt:

1.

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1.2/4 „Swager sin Grund“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und die Begründung dazu, wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2.

Da durch die Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührt und die in § 13 Abs. 1 Nr. 1und 2 BauGB genannten Voraussetzungen gegeben sind, wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewandt. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. 

 

3.

Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

4.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 in Anwendung des § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Gleichzeitig sind sie von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.