Sitzung: 10.07.2006 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss::
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt:
1. |
Der Entwurf der 3. Änderung
des Bebauungsplans Nr. 1.2/4 „Swager sin Grund“, bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und die Begründung dazu, wird in der vorliegenden
Fassung gebilligt. |
2. |
3. |
Die Entwürfe des Plans und
der Begründung sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen. |
4. |
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt
werden kann, sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 in Anwendung des § 4 Abs. 2 BauGB zu
beteiligen. Gleichzeitig sind sie von der öffentlichen Auslegung zu
benachrichtigen. |