Sitzung: 10.07.2006 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen lehnt im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Wasserbehörde das Vorhaben: Umverlegung der
Vorflutrohrleitung 18/2 in einer Länge von 84 m in DN 400; Verdämmung eines
Teilabschnittes der Vorflutleitung DN 600 von 37 m auf den Flurstücken 166/c und
166/b der Flur 1 Gemarkung Rövershagen hinsichtlich der Reduzierung der Leitung
von DN 600 auf DN 400 ab.
Begründung:
Das Flurstück 163/219 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen
kann durch die Ausweisung im Flächennutzungsplan der Gemeinde, nach entsprechender
Überplanung, einer Wohnbebauung zugeführt werden.
Der Leitungsdurchmesser sollte deshalb bei DN 600
belassen werden, um bei einer späteren Bebauung des Flurstückes die
Vorflutleitung ohne Beeinträchtigungen nutzen zu können.
Einer Reduzierung der Leitung wird auch deshalb nicht
zugestimmt, da nicht sichergestellt werden kann, dass die Leitung auch dann
noch ausreichend ist, die entsprechenden Wassermengen in Spitzenzeiten
aufzunehmen.