Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Wasserbehörde das Vorhaben: Umverlegung der Vorflutrohrleitung 18/2 in einer Länge von 84 m in DN 400; Verdämmung eines Teilabschnittes der Vorflutleitung DN 600 von 37 m auf den Flurstücken 166/c und 166/b der Flur 1 Gemarkung Rövershagen hinsichtlich der Reduzierung der Leitung von DN 600 auf DN 400 ab.

Begründung:

Das Flurstück 163/219 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen kann durch die Ausweisung im Flächennutzungsplan der Gemeinde, nach entsprechender Überplanung, einer Wohnbebauung zugeführt werden.

Der Leitungsdurchmesser sollte deshalb bei DN 600 belassen werden, um bei einer späteren Bebauung des Flurstückes die Vorflutleitung ohne Beeinträchtigungen nutzen zu können.

Einer Reduzierung der Leitung wird auch deshalb nicht zugestimmt, da nicht sichergestellt werden kann, dass die Leitung auch dann noch ausreichend ist, die entsprechenden Wassermengen in Spitzenzeiten aufzunehmen.