Sitzung: 10.07.2006 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt die 1. Änderung
zur Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung einer Hundesteuer
rückwirkend zum 01.01.2003.
Der § 15 Ordnungswidrigkeiten erhält folgenden Wortlaut:
Zuwiderhandlungen gegen die §§ 12, 13 und 14 dieser
Satzung bestimmten Anzeigepflichten und Nachweispflichten sind
Ordnungswidrigkeiten nach § 17 des Kommunalabgabengesetzes des Landes
Mecklenburg-Vorpommern und können mit einer Geldbuße geahndet werden.