Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt die 1. Änderung zur Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung einer Hundesteuer rückwirkend zum 01.01.2003.

 

Der § 15 Ordnungswidrigkeiten erhält folgenden Wortlaut:

Zuwiderhandlungen gegen die §§ 12, 13 und 14 dieser Satzung bestimmten Anzeigepflichten und Nachweispflichten sind Ordnungswidrigkeiten nach § 17 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern und können mit einer Geldbuße geahndet werden.