Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1.2/4 "Swager sin Grund" hinsichtlich der Überschreitung der Traufhöhe um 0,55 m von zulässigen 3,80 m auf 4,35 m auf dem Flurstück 152/88 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 31 BauGB zu.