Sitzung: 15.06.2006 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelbensande stimmt dem Abschluss
der nachfolgenden Vereinbarung zu:
Vereinbarung
Zwischen der Gemeinde Gelbensande
vertreten durch den Bürgermeister Lutz Koppenhöle
und die 1. Stellvertreterin des Bürgermeisters Martina Tesche - Gemeinde -
und der Garagenkomplex Schlossweg GbR
vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter - Gesellschaft -
Rolf Thärigen, Gerd Schneid und Marc Seefeld
wird folgende Vereinbarung geschlossen:
§ 1 Präambel
Die Gesellschafter der Garagenkomplex Schlossweg GbR nutzen nach DDR-Recht errichtete Garagen auf den Grundstücken, Gemarkung Gelbensande, Flur 6, Flurstück 16.
Für diejenigen Nutzungsverträge, die vor dem 3. Oktober 1990 abgeschlossen wurden gewährt das Schuldrechtsanpassungsgesetz der Gemeinde als Grundstückseigentümerin ab dem 1. Januar 2007 das Recht der entschädigungslosen Kündigung der Nutzungsverträge.
Diejenigen Nutzungsverträge, die nach dem 3. Oktober 1990 abgeschlossen wurden, sehen lediglich eine Laufzeit von einem Jahr mit einer regelmäßigen Verlängerungsmöglichkeit von jeweils einem Jahr vor. Diese Vereinbarung dient der Schaffung von Rechts- und
Planungssicherheit für alle Gesellschafter in der Zeit nach dem 01.01.2007.
§ 2 Pflichten der Gemeinde
Die Gemeinde verpflichtet sich, die mit den einzelnen Gesellschaftern laut Liste (Anlage) bestehenden Nutzungsverträge während der Dauer dieses Vertrages nicht zu kündigen.
Diese Verpflichtung gilt auch für hinzukommende Gesellschafter. Sie endet jedoch für den einzelnen Gesellschafter mit seinem Ausscheiden aus der GbR.
§ 3 Pflichten der Gesellschaft
Die Gesellschaft verpflichtet sich, auf eigene Kosten die Garagen der Gesellschafter einheitlich zu gestalten und das Garagengrundstück zu pflegen. Hierzu gehört insbesondere die farbliche Gestaltung der Gebäude, die Reparatur baulicher Mängel (z.B. Schäden an Toren, Wänden, Dächern und Rinnen), das Sauberhalten der Grundstücke von Abfällen und die Schaffung notwendiger Anpflanzungen.
§ 4 Vertragdauer
Der Vertrag wird befristet bis zum 31.12.2011 geschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, wenn er nicht vorher mit einer Frist von einem Jahr zum Ende dieses Kalenderjahres von einer Vertragspartei gekündigt wird.
§ 5 Vorzeitiges Kündigungsrecht der Gemeinde
Die Gemeinde kann die Vereinbarung mit einer Frist von einem Jahr vorzeitig kündigen, wenn die Gesellschaft wesentlichen Pflichten dieser Vereinbarung trotz vorheriger schriftlicher Mahnung nicht nachkommt.
Gelbensande,
Koppenhöle Tesche Thärigen Schneid Seefeldt