Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt die

1. Änderung des Flächennutzungsplans

abschließender Beschluss

1.

Das Ergebnis der Umweltprüfung hat die Gemeindevertretung mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

2.

Während der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs sind keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen. Die Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB  hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

nicht geantwortet haben:

3

Wirtschaftsministerium M-V, SG Luftverkehr

4

Betrieb für Bau- und Liegenschaften M-V

5

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

11

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V

17

Deutsche Telekom AG

26

IHK Rostock

29

Einzelhandelsverband Nord-Ost e.V.

30

Kirchenkreisverwaltung Rostock

31

Katholische Christusgemeinde Rostock

keine Anregungen oder Bedenken von:

6

Hauptzollamt Stralsund

9

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege

10

Straßenbauamt Güstrow

15

LK Bad Doberan, Planungsamt

16

Eurawasser Nord GmbH

22

Vattenfall Europe Transmission GmbH

25

Warnow-Wasser- und Abwasserverband

27

Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern

33

Regionalverkehr Küste GmbH

34

Amt für Raumordnung und Landesplanung

35

Gemeinde Mönchhagen

36

Gemeinde Blankenhagen

37

Gemeinde Gelbensande

Anregungen von: (siehe Anlage)

1

Landesamt für innere Verwaltung M-V

12

Staatliches Amt für Umwelt und Natur Rostock

13

Amt für Landwirtschaft Bützow

15

LK Bad Doberan, untere Bauaufsicht

15

LK Bad Doberan, untere Abfallbehörde

15

LK Bad Doberan, untere Naturschutzbehörde

21

E.ON edis AG

23

E.ON Hanse AG

24

Verbundnetz Gas AG

28

WBV Untere-Warnow-Küste

38

Gemeinde Klein Kussewitz

39

Gemeinde Poppendorf

40

Hansestadt Rostock

3.

Die Anlage 1 (1 Seite) und die Anlage 2 (16 Seiten) sind Bestandteil dieses Beschlusses.

4.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen  vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

5.

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung des Flächennutzungsplans.

6.

Die Begründung wird gebilligt.

7.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, die Genehmigung für die 1. Änderung des Flächennutzungsplans zu beantragen und die Genehmigung alsdann ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.