Sitzung: 29.05.2006 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, Ihre
ablehnenden Stellungnahme zur Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses
mit Garage auf dem Flurstück 58/19 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen im Rahmen
des Widerspruchsverfahrens zum jetzigen Zeitpunkt aus bauplanungsrechtlicher
Sicht aufzugeben unter der Bedingung, dass eine Wendemöglich-
keit an der Anlage Zum Lebensbaum in Höhe des
Grundstückes 58/19 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen errichtet wird und der
Gemeinde in Straßenbaulast zu übergeben und ein Wendekreis, Durchmesser 22 m oder
Wendehammer, wenn die entsprechenden Genehmigungen vorliegen,
klassifizierter Aufbau, Deckschicht Asphalt, fertig gestellt, vermessen und
grundbuchrechtlich auf die Gemeinde Rövershagen umgeschrieben wird. Die
Gemeinde Rövershagen ist bis zur Übernahme in ihre Straßenbaulastträgerschaft
durch den Antragsteller kostenfrei zu halten.