Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, Ihre ablehnenden Stellungnahme zur Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flurstück 58/19 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen im Rahmen des Widerspruchsverfahrens zum jetzigen Zeitpunkt aus bauplanungsrechtlicher Sicht aufzugeben unter der Bedingung, dass eine Wendemöglich-

keit an der Anlage Zum Lebensbaum in Höhe des Grundstückes 58/19 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen errichtet wird und der Gemeinde in Straßenbaulast zu übergeben und ein Wendekreis, Durchmesser 22 m oder Wendehammer, wenn die entsprechenden Genehmigungen vorliegen, klassifizierter Aufbau, Deckschicht Asphalt, fertig gestellt, vermessen und grundbuchrechtlich auf die Gemeinde Rövershagen umgeschrieben wird. Die Gemeinde Rövershagen ist bis zur Übernahme in ihre Straßenbaulastträgerschaft durch den Antragsteller kostenfrei zu halten.