Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt den Bauantrag: Abbruch Wohnhaus, vollkommen zerstört durch Brandeinwirkung, Wiedererrichtung eines Zweifamilienhauses mit 4 Ferienwohnungen auf den noch vorhandenen Außenfundamenten auf dem Flurstück 30 der Flur 1 Gemarkung Niederhagen im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB zu.

Auf dem Grundstück des Antragstellers sind ausreichende Stellflächen auszuweisen.