Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt die:

 

Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 7

„An der Postsäule II“

östlich der B 105

und westlich der Bahnlinie Rostock-Stralsund

 

 

1.

Der Bebauungsplan Nr. 7 „An der Postsäule II“ der Gemeinde Mönchhagen für das Sondergebiet „Musterhausausstellung“ soll aufgehoben werden.

 

2.

Aus der Aufhebung des Bebauungsplans leiten sich keine Ansprüche gegen die Gemeinde auf Übernahme von Erschließungsanlagen im Sinne von § 127 Abs. 2 BauGB ab. Dies gilt auch für Anlagen im Sinne von § 127 Abs. 4 BauGB (Anlagen zur Ableitung von Abwasser sowie zur Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser). 

 

3.

Da sich mit der Aufhebung des Bebauungsplans der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert, soll das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewandt werden. Die Voraussetzungen gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB sind gegeben. Durch die Aufhebung des Bebauungsplans wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, vorbereitet oder begründet. Eine Beeinträchtigung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung sowie von Europäischen Vogelschutzgebieten ist, aufgrund der großen Entfernung zu diesen Gebieten, nicht zu erwarten.

 

4.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll durch öffentliche Auslegung des Bebauungsplans in Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

5.

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen in Anwendung des § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt werden.

 

6.

Der Antragsteller trägt alle mit diesem Verfahren verbundenen Kosten.