Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die Voranfrage zur Errichtung eines Holzverschlages als Abstellmöglichkeit für Geräte und Futter in einer Größe von 18 m² mit 3 Fenstern sowie einer Tür auf dem Flurstück 18/6 der Flur 4 Gemarkung Gelbensande aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB ab.

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich, hätte Vorbildwirkung und würde damit zur Entstehung einer Splittersiedlung führen. Das Vorhaben liegt in einem vorhandenen Waldbereich und widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes.

Eine Privilegierung des Antragstellers im Sinne des § 35 (1) BauGB ist ebenfalls nicht gegeben.

Die Gemeinde weist die Genehmigungsbehörde auf den Widerspruch zwischen der beantragten Größe von 18 m² und der zeichnerisch dargestellten Größe von über 21 m² hin.