Sitzung: 20.04.2006 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltungen: 1
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelbensande lehnt im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die
Voranfrage zur Errichtung eines Holzverschlages als Abstellmöglichkeit für
Geräte und Futter in einer Größe von 18 m² mit 3 Fenstern sowie einer Tür auf
dem Flurstück 18/6 der Flur 4 Gemarkung Gelbensande aus bauplanungsrechtlicher
Sicht nach § 35 (2) BauGB ab.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich, hätte
Vorbildwirkung und würde damit zur Entstehung einer Splittersiedlung führen.
Das Vorhaben liegt in einem vorhandenen Waldbereich und widerspricht den
Darstellungen des Flächennutzungsplanes.
Eine Privilegierung des Antragstellers im Sinne des § 35
(1) BauGB ist ebenfalls nicht gegeben.
Die Gemeinde weist die Genehmigungsbehörde auf den
Widerspruch zwischen der beantragten Größe von 18 m² und der zeichnerisch
dargestellten Größe von über 21 m² hin.