Sitzung: 24.04.2006 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss
Flächennutzungsplan der Gemeinde Rövershagen
3. Änderung
Der Beschluss zur 3. Änderung
des Flächennutzungsplans ist ortsüblich bekanntzumachen.
(§ 2 Abs. 1 BauGB)
Die Gemeinde stimmt der Änderung des
Flächennutzungsplanes nur unter der Voraussetzung zu, dass der Planer durch den
Investor selbst beauftragt wird und der Gemeinde somit keine Kosten entstehen.
Die Gemeinde verpflichtet
sich in Gegenzug, die notwendigen Beschlüsse zu fassen.