Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: 1

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt als Voraussetzung zur Erhebung eines Straßenbaubeitrages die Kostenspaltung für die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung in der Innerortsstraße Im Wiesengrund (Kostenspaltungsbeschluss) sowie einen Abschnittsbildungsbeschluss für den abzurechnenden Teil der Anlage Im Wiesengrund.

Der abzurechnende Abschnitt der Anlage Im Wiesengrund beginnt in der Einmündung Stralsunder Straße, Flurstück 2/4 der Flur 1 Gemarkung Klein Bartelstorf und endet an der Einmündung des öffentlichen Weges zu den Kleingärten in Höhe des Flurstückes 83/19 der Flur 4 Gemarkung Bentwisch. Der Abschnitt beinhaltet den unselbständigen Stichweg im Bereich der Grundstücke im Wiesengrund 36, 38 und 40.