Sitzung: 06.04.2006 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: 1
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt als
Voraussetzung zur Erhebung eines Straßenbaubeitrages die Kostenspaltung für die
Teileinrichtung Straßenbeleuchtung in der Innerortsstraße Im Wiesengrund (Kostenspaltungsbeschluss)
sowie einen Abschnittsbildungsbeschluss für den abzurechnenden Teil der Anlage
Im Wiesengrund.
Der abzurechnende Abschnitt der Anlage Im Wiesengrund
beginnt in der Einmündung Stralsunder Straße, Flurstück 2/4 der Flur 1
Gemarkung Klein Bartelstorf und endet an der Einmündung des öffentlichen Weges
zu den Kleingärten in Höhe des Flurstückes 83/19 der Flur 4 Gemarkung
Bentwisch. Der Abschnitt beinhaltet den unselbständigen Stichweg im Bereich der
Grundstücke im Wiesengrund 36, 38 und 40.