Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: -, Enthaltungen: -

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 5 Ja-Stimmen als Voraussetzung zur Erhebung eines Straßenbaubeitrages die Kostenspaltung für die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung in der Anliegerstraße Stralsunder Straße 1 – 9 (Kostenspaltungsbeschluss) sowie einen Abschnittsbildungsbeschluss für den abzurechnenden Teil der Anlage Im Wiesengrund.

Der abzurechnende Abschnitt der Anlage Im Wiesengrund beginnt in der Einmündung Stralsunder Straße, Flurstück 2/4 der Flur 1 Gemarkung Klein Bartelstorf und endet an der Einmündung des öffentlichen Weges zu den Kleingärten in Höhe des Flurstückes 83/19 der Flur 4 Gemarkung Bentwisch. Der Abschnitt beinhaltet den unselbständigen Stichweg im Bereich der Grundstücke im Wiesengrund 36, 38 und 40.