Sitzung: 20.03.2006 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung Rövershagen beschließt die Umwandlung der Festsetzung für
die Bebauung des Baufeldes 14 im B-Plan Nr. 1.2/4 „Swager sin Grund“ von
Reihenhausbebauung in Einzelhausbebauung. Die Baugrenzen sind entsprechend zu
verschieben, so dass der Hochbau in der zweiten Reihe möglich wird. Die
Festsetzung des Fußweges ist aufzuheben, da er seine Funktion verliert.
Das
Regenrückhaltebecken am Taubenbergweg ist zu streichen und dafür ein offener
Graben im südlichen Randbereich der B-Plangrenze vorzusehen. Das Soll zwischen
den Baufeldern 14 und 16 wird als Weiher ausgebaut und entsprechend als
Wasserfläche und Fläche für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die
Regelung des Wasserabflusses festsetzt.
Die
Änderungen sind im vereinfachten B-Planverfahren vorzunehmen. Der treuhänderische
Erschließungsträger wird mit der Veranlassung entsprechender Schritte
beauftragt.
Die
Kosten für die Änderung werden aus dem Maßnahmekonto getragen.