Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt die Umwandlung der Festsetzung für die Bebauung des Baufeldes 14 im B-Plan Nr. 1.2/4 „Swager sin Grund“ von Reihenhausbebauung in Einzelhausbebauung. Die Baugrenzen sind entsprechend zu verschieben, so dass der Hochbau in der zweiten Reihe möglich wird. Die Festsetzung des Fußweges ist aufzuheben, da er seine Funktion verliert.

Das Regenrückhaltebecken am Taubenbergweg ist zu streichen und dafür ein offener Graben im südlichen Randbereich der B-Plangrenze vorzusehen. Das Soll zwischen den Baufeldern 14 und 16 wird als Weiher ausgebaut und entsprechend als Wasserfläche und Fläche für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses festsetzt. 

Die Änderungen sind im vereinfachten B-Planverfahren vorzunehmen. Der treuhänderische Erschließungsträger wird mit der Veranlassung entsprechender Schritte beauftragt.

Die Kosten für die Änderung werden aus dem Maßnahmekonto getragen.