Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande lehnt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, die Voranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses in Bungalowstiel auf dem Flurstück 39 der Flur 6 Gemarkung Gelbensande aus städtebaulicher Sicht ab.

Die geplante Bebauung würde eine dritte Bebauungsreihe zu Wohnzwecken eröffnen. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in wie weit die städtebauliche Ordnung durch eine Satzung zu erreichen ist. Eine Versammlung mit den Anwohnern der Eichenallee ist Ende März durchzuführen.