Sitzung: 16.02.2006 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelbensande lehnt im Rahmen der
Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, die
Voranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses in Bungalowstiel auf dem Flurstück
39 der Flur 6 Gemarkung Gelbensande aus städtebaulicher Sicht ab.
Die geplante Bebauung würde eine dritte Bebauungsreihe
zu Wohnzwecken eröffnen. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in wie weit
die städtebauliche Ordnung durch eine Satzung zu erreichen ist. Eine
Versammlung mit den Anwohnern der Eichenallee ist Ende März durchzuführen.