Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltungen: -

Beschluss

Die Gemeinde Bentwisch beschließt, den Antrag von Frau Birgit Peters und Herr Swen Büschel  aus 18182 Bentwisch, Am Sportplatz 20, vom 13.01.2006 auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Beschulung ihres Sohnes Johannes Benjamin Peters an der örtlich nicht zuständigen Werkstattschule Rostock in Rostock entsprechend § 46 (3) Satz 2 SchulG ab Schuljahr 2006/07 zu genehmigen, da die oben genannte Grundschule spezielle Interessen fördert.