Sitzung: 19.12.2005 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt einen
Wartungsvertrag für die Straßenbeleuchtung gem. Anlage abzuschließen. Der
Bürgermeister wird beauftragt entsprechend der Ausschreibung den
Wartungsvertrag mit der Firma Elektrotechnik
Braatz zu unterzeichnen.
Anlagen:
W a r t u n g s v e r t r a g / Angebot
über
die öffentliche Straßenbeleuchtung
zwischen der Gemeinde Blankenhagen
vertreten durch den Bürgermeister Herrn Detlef Kröger
als Auftraggeber – nachfolgend als AG - genannt -
und der Firma ……………………… ( von Bieter ausfüllen)
vertreten durch …………........ ( von Bieter ausfüllen)
als Auftragnehmer – nachfolgend AN – genannt.
§
1 Gegenstand des Vertrages
(1) Der
AN übernimmt die Wartung und Unterhaltung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen
der Gemeinde Blankenhagen.
Die Anlagen umfassen:
- nach gelieferter Aufstellung z.Z. 137 LP ( wird durch das Amt den Bietern mitgeteilt )
(2) Zum Leistungsumfang gehören
- Wartung und Unterhaltung der Anlagen
Die Wartung umfasst u.a.
o Funktionskontrolle Leuchtmittel und Vorschaltgerät
o Nachziehen und Fetten Kontakte
o Korrosionsschutz an der Lampe
o Farbanstrich bei Bedarf
o Ergänzung Verschleißmittel
- ggf. Kabelmessungen in der Lampe
- Lampenwechsel nach Anforderung
- Störungsbeseitigung nach Anforderung
- Kleinreparaturen sind selbständig auszuführen
- Führung Reparaturkataster ( Anlage 1 wird vom AG bereit gestellt )
- Eintragung in Reparaturkataster
- Durchführung von Kontrollfahrten
Die Kontrollfahrten umfassen u.a.
o Kontrolle auf Funktionstüchtigkeit
o Kontrolle Sicherheit an Leuchten
o Information an AG bei defekter Leuchte
o
Fahrt ist aktenkundig in das Reparaturkataster
einzutragen
(3) AG und AN vereinbaren vertraglich, den Wartungszyklus der o.g. Anlagen wie folgt durchzuführen:
- Wartungsarbeiten nach Vertragsabschluss 1x jährlich, 1. Septemberdekade
- Nach Vertragsbeginn erfolgt eine zusätzliche Wartung der Anlagen durch den AN
- In der Zeit vom 15. September bis 30. März erfolgt in der 1. Woche des Monats eine Kontrollfahrt als Funktionskontrolle
(4) Dieser Zyklus bezieht sich auf die gesamte Vertragsdauer. In den Monaten von April bis Ende August eines jeden Jahres erfolgt eine Wartung nur, wenn diese durch den AG gefordert wird.
(5) Der
AN wird entsprechend der Auftragserteilung den AG in allen Fragen beraten, bei
Bedarf Planung, Beratung, Neubau, Errichtung oder Rekonstruktionen und die dazu
erforderlichen technologischen Vorbereitungen erbringen. Diese Leistungen
erfordern gesonderte Aufträge durch den AG und werden dementsprechend an den AG
verrechnet.
(6) Der AN erbringt alle zum Vertragsgegenstand gehörenden Leistungen in einer einwandfreien Qualität entsprechend dem a.a.R.d.T. und den neuen geltenden Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen.
(7) Die Leistungen werden nach dem Prinzip einer strengen Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit durchgeführt.
§
2 Finanzielle Vergütung
(1) Für die jährliche Wartung in der 1. Septemberwoche wird je Lichtpunkt ein Betrag in Höhe von ( von Bieter ausfüllen) ………. € und je Verteilerkasten in Höhe von ( von Bieter ausfüllen) ………. € vereinbart. Bestandteil der Wartung sind auch Lichtpunkte die sich in der Gewährleistung befinden.
(2) Für die
monatlichen Kontrollfahrten werden pro Fahrt ein Betrag in Höhe von
( von
Bieter ausfüllen) ………. € vereinbart. Bestandteil der Kontrollfahrt sind auch
Lichtpunkte die sich in der Gewährleistung befinden.
(3) Für Reparaturarbeiten nach Anforderung wird pro Arbeitsstunden ein Stundensatz von (von Bieter ausfüllen) ………. € vereinbart. Die eingesetzte Spezialtechnik wird nicht gesondert vergütet.
Ein vorhandener Minibagger wird bei Reparaturarbeiten (z.B. Kabelfehler) mit einem Betrag von ( von Bieter ausfüllen) ………. € berechnet.
Das Einmessen von Erdkabelfehlern mit vorhandener Messtechnik wird nur nach Erfolg mit einem psch.- Betrag von ( von Bieter ausfüllen) ………. € / Kabelfehler berechnet.
Für Leuchten vom Typ – NAV 70 wird ein Materialpreis von (von Bieter ausfüllen) ………. € geboten.
Für Leuchten vom Typ – HQL 80 wird ein Materialpreis von (von Bieter ausfüllen) ………. € geboten.
(4) Die Anlage muss entsprechend den DIN-
und VDE-Vorschriften alle zwei Jahre einer Revision unterzogen werden. Diese
Revision wird durch den AN karteimäßig erfasst und im Reparaturkataster
eingetragen. Diese Revision wird vom AG gesondert im Rahmen dieses Vertrages
beauftragt.
Die Vergütung dieses Leistungskomplexes erfolgt ebenfalls zum Aufwand:
Preis pro Lichtpunkt ……………………………. ( von Bieter ausfüllen)
Preis pro Verteilerkasten ………………………. ( von Bieter ausfüllen)
(5) Im Falle von Tarifveränderungen ändern
sich die unter § 2 Absatz 1, 2 und 3 vereinbarten Stundenverrechnungssätze um
den Prozentsatz, der zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft festgelegt
wurde.
(6) Der AN teilt dem AG unverzüglich die veränderten Stundenverrechnungssätze aufgrund von Tarifveränderungen mit.
§
3 - Verpflichtungen des Auftraggebers
(1) Größere Ausfälle bzw. Schäden an den
Anlagen werden nach Bekannt werden durch den AG dem AN entsprechend der
Erfordernis umgehend angezeigt. Nach der Anzeige durch den AG wird der AN mit
der Reparatur des Schadens am nächsten Tag beginnen. Diese Leistungen
beinhalten nicht den Wartungszyklus und werden durch den AN entsprechend dem vereinbarten
Stundenverrechnungssatz, den tatsächlichen Einsatzstunden der Spezialtechnik
sowie dem aufgewendeten Material in Rechnung gestellt.
(2) Der AG wird während der Vertragsdauer keine anderen Firmen, Betriebe oder Einzelpersonen mit der Abarbeitung von Leistungen dieses Vertrages beauftragen.
(3) Der AG lädt den AN bei Neubau-Bauabnahmen von Straßenbeleuchtungen zum Zweck der Übernahme mit ein.
§
4 Störungs- und Ausfallmeldungen
(1) Störungs- und Ausfallmeldungen können
montags – freitags von ………………………………………( von Bieter ausfüllen)
sonnabends von ………………………………………( von Bieter ausfüllen)
bei ( wo und wie von Bieter ausfüllen) ……………………………………………………………… gemeldet werden.
§
5 - Abrechnung
Die Rechnungsdarlegung der erbrachten Leistungen erfolgt jeweils nach Beendigung der Arbeiten.
Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage mit ........ % Skonto. ( von Bieter ausfüllen)
§
6 - Vertragsdauer
(1) Der Vertrag wird auf 3 Jahre abgeschlossen und verlängert sich stillschweigend um weitere 3 Jahre, wenn nicht einer der Vertragspartner 6 Monate vor Vertragsende den Vertrag schriftlich kündigt.
Bei schwerwiegenden Verletzungen des Vertrages kann dieser fristlos gekündigt werden.
(2) Alle Veränderungen des Vertrages
bedürfen der Schriftform und sind rechtsverbindlich zu unterschreiben.
(3) Der Gerichtsstand ist Rostock.
Mit der Unterzeichnung des Vertrages durch die Vertragsparteien ist dieser Vertrag rechtswirksam.
Vertragsbeginn ist der . 200 5 / 6
………………………., den ……………… …………………………, den ……….
…………………………………………….. ………………………………………….
Auftraggeber Auftragnehmer
Anlage 1 zum
Wartungsvertrag Beleuchtung Gemeinde Blankenhagen
Leuchten Nr |
Straße Hausnummer |
Leuchtentyp |
Baujahr |
VDE Kontrolle |
Art der Wartungsarbeiten Januar 2006 |
Kontrolle od. Reparatur 01- 2006 |
Kontrolle od. Reparatur 02- 2006 |
Kontrolle od. Reparatur 03-2006 |
Kontrolle od. Reparatur 04-2006 |
Kontrolle od. Reparatur 05-2006 |
Kontrolle od. Reparatur 06- 2006 |
Kontrolle od. Reparatur 07- 2006 |
1 |
Siedlungsweg 1 |
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2000 |
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Beispiel |
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2 |
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