Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt einen Wartungsvertrag für die Straßenbeleuchtung gem. Anlage abzuschließen. Der Bürgermeister wird beauftragt entsprechend der Ausschreibung den Wartungsvertrag mit der Firma Elektrotechnik

Braatz zu unterzeichnen.

 

Anlagen:

 

W a r t u n g s v e r t r a g / Angebot

über die öffentliche Straßenbeleuchtung

                                   

zwischen                       der Gemeinde Blankenhagen

                                    vertreten durch den Bürgermeister Herrn Detlef Kröger

                                    als Auftraggeber – nachfolgend als AG - genannt -           

 

und                               der Firma ………………………                ( von Bieter ausfüllen)

                                    vertreten durch  …………........                ( von Bieter ausfüllen)

                                    als Auftragnehmer – nachfolgend AN – genannt.

 

§ 1  Gegenstand des Vertrages

 

(1) Der AN übernimmt die Wartung und Unterhaltung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen der Gemeinde Blankenhagen.

Die Anlagen umfassen:

- nach gelieferter Aufstellung z.Z. 137  LP ( wird durch das Amt den Bietern mitgeteilt )

 

(2) Zum Leistungsumfang gehören

-          Wartung und Unterhaltung der Anlagen

Die Wartung umfasst u.a.

o        Funktionskontrolle Leuchtmittel und Vorschaltgerät

o        Nachziehen und Fetten Kontakte

o        Korrosionsschutz an der Lampe

o        Farbanstrich bei Bedarf

o        Ergänzung Verschleißmittel

-          ggf. Kabelmessungen in der Lampe

-          Lampenwechsel nach Anforderung

-          Störungsbeseitigung nach Anforderung

-          Kleinreparaturen sind selbständig auszuführen

-          Führung Reparaturkataster ( Anlage 1 wird vom AG bereit gestellt )

-          Eintragung in Reparaturkataster

-          Durchführung von Kontrollfahrten

Die Kontrollfahrten umfassen u.a.

o        Kontrolle auf Funktionstüchtigkeit

o        Kontrolle Sicherheit an Leuchten

o        Information an AG bei defekter Leuchte

o        Fahrt ist aktenkundig in das Reparaturkataster einzutragen

 

(3) AG und AN vereinbaren vertraglich, den  Wartungszyklus der o.g. Anlagen wie folgt durchzuführen:

-          Wartungsarbeiten nach Vertragsabschluss 1x jährlich, 1. Septemberdekade

-          Nach Vertragsbeginn erfolgt eine zusätzliche Wartung der Anlagen durch den AN

-          In der Zeit vom  15. September bis 30. März erfolgt in der 1. Woche des Monats eine Kontrollfahrt als Funktionskontrolle

 

(4) Dieser Zyklus bezieht sich auf die gesamte Vertragsdauer. In den Monaten von April bis Ende August eines jeden Jahres erfolgt eine Wartung nur, wenn diese durch den AG gefordert wird.

(5) Der AN wird entsprechend der Auftragserteilung den AG in allen Fragen beraten, bei Bedarf Planung, Beratung, Neubau, Errichtung oder Rekonstruktionen und die dazu erforderlichen technologischen Vorbereitungen erbringen. Diese Leistungen erfordern gesonderte Aufträge durch den AG und werden dementsprechend an den AG verrechnet.

(6) Der AN erbringt alle zum Vertragsgegenstand gehörenden Leistungen in einer einwandfreien Qualität entsprechend dem a.a.R.d.T. und den neuen geltenden Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen.

(7) Die Leistungen werden nach dem Prinzip einer strengen Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit durchgeführt.

 

§ 2 Finanzielle Vergütung

(1) Für die jährliche Wartung in der 1. Septemberwoche wird je Lichtpunkt ein Betrag in Höhe von ( von Bieter ausfüllen) ………. € und je Verteilerkasten in Höhe von  ( von Bieter ausfüllen) ………. € vereinbart. Bestandteil der Wartung sind auch Lichtpunkte die sich in der Gewährleistung befinden.

(2) Für die monatlichen Kontrollfahrten werden pro Fahrt ein Betrag in Höhe von

( von Bieter ausfüllen) ………. € vereinbart. Bestandteil der Kontrollfahrt sind auch Lichtpunkte die sich in der Gewährleistung befinden.

 

(3) Für Reparaturarbeiten nach Anforderung wird pro Arbeitsstunden ein Stundensatz von    (von Bieter ausfüllen) ………. vereinbart. Die eingesetzte Spezialtechnik wird nicht gesondert vergütet.

Ein vorhandener Minibagger wird bei Reparaturarbeiten (z.B. Kabelfehler) mit einem Betrag von  ( von Bieter ausfüllen) ………. berechnet.

Das Einmessen von Erdkabelfehlern mit vorhandener Messtechnik wird nur nach Erfolg mit einem psch.- Betrag von ( von Bieter ausfüllen)  ………. € / Kabelfehler berechnet.

Für Leuchten vom Typ – NAV 70 wird ein Materialpreis von (von Bieter ausfüllen) ………. geboten.

Für Leuchten vom Typ – HQL 80 wird ein Materialpreis von (von Bieter ausfüllen) ………. geboten.

 

(4) Die Anlage muss entsprechend den DIN- und VDE-Vorschriften alle zwei Jahre einer Revision unterzogen werden. Diese Revision wird durch den AN karteimäßig erfasst und im Reparaturkataster eingetragen. Diese Revision wird vom AG gesondert im Rahmen dieses Vertrages beauftragt.

Die Vergütung dieses Leistungskomplexes erfolgt ebenfalls zum Aufwand:

Preis pro Lichtpunkt ……………………………. ( von Bieter ausfüllen)

Preis pro Verteilerkasten ………………………. ( von Bieter ausfüllen)

 

(5) Im Falle von Tarifveränderungen ändern sich die unter § 2 Absatz 1, 2 und 3 vereinbarten Stundenverrechnungssätze um den Prozentsatz, der zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft festgelegt wurde.

 

(6) Der AN teilt dem AG unverzüglich die veränderten Stundenverrechnungssätze aufgrund von Tarifveränderungen mit.

 

§ 3 - Verpflichtungen des Auftraggebers

 

(1) Größere Ausfälle bzw. Schäden an den Anlagen werden nach Bekannt werden durch den AG dem AN entsprechend der Erfordernis umgehend angezeigt. Nach der Anzeige durch den AG wird der AN mit der Reparatur des Schadens am nächsten Tag beginnen. Diese Leistungen beinhalten nicht den Wartungszyklus und werden durch den AN entsprechend dem vereinbarten Stundenverrechnungssatz, den tatsächlichen Einsatzstunden der Spezialtechnik sowie dem aufgewendeten Material in Rechnung gestellt.

 

(2) Der AG wird während der Vertragsdauer keine anderen Firmen, Betriebe oder Einzelpersonen mit der Abarbeitung von Leistungen dieses Vertrages beauftragen.

 

(3) Der AG lädt den AN bei Neubau-Bauabnahmen von Straßenbeleuchtungen zum Zweck der Übernahme mit ein.

 

§ 4  Störungs- und Ausfallmeldungen

 

(1) Störungs- und Ausfallmeldungen können

 

            montags – freitags         von ………………………………………( von Bieter ausfüllen)

            sonnabends                   von ………………………………………( von Bieter ausfüllen)

 

bei ( wo und wie von Bieter ausfüllen) ……………………………………………………………… gemeldet werden.

 

§ 5 - Abrechnung

 

Die Rechnungsdarlegung der erbrachten Leistungen erfolgt jeweils nach Beendigung der Arbeiten.

Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage mit ........ % Skonto. ( von Bieter ausfüllen)

 

§ 6 - Vertragsdauer

(1) Der Vertrag wird auf 3 Jahre abgeschlossen und verlängert sich stillschweigend um weitere 3 Jahre, wenn nicht einer der Vertragspartner 6 Monate vor Vertragsende den Vertrag schriftlich kündigt.

Bei schwerwiegenden Verletzungen des Vertrages kann dieser fristlos gekündigt werden.

(2) Alle Veränderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und sind rechtsverbindlich zu unterschreiben.

(3) Der Gerichtsstand ist Rostock.

Mit der Unterzeichnung des Vertrages durch die Vertragsparteien ist dieser Vertrag rechtswirksam.

Vertragsbeginn ist der           .           200 5 / 6

 

………………………., den ………………              …………………………, den ……….

……………………………………………..               ………………………………………….

Auftraggeber                                                                  Auftragnehmer

 

 

 

 

 

Anlage 1 zum Wartungsvertrag Beleuchtung Gemeinde Blankenhagen

 

Leuchten  Nr

Straße Hausnummer

Leuchtentyp

Baujahr

VDE Kontrolle

Art der Wartungsarbeiten

Januar 2006

Kontrolle od.

Reparatur

01- 2006

Kontrolle od.

Reparatur

02- 2006

Kontrolle od.

Reparatur

03-2006

Kontrolle od.

Reparatur

04-2006

Kontrolle od.

Reparatur

05-2006

Kontrolle od.

Reparatur

06- 2006

Kontrolle od.

Reparatur

07- 2006

  1

Siedlungsweg 1

 

2000

 

Beispiel

 

 

 

 

 

 

 

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