Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1.2 „Ibenhorst“ auf dem Flurstück 135/56 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen hinsichtlich der Unterschreitung der zulässigen Dachneigung von 35° auf 25° aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 31 BauGB zu.