Sitzung: 06.12.2005 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt im Rahmen der
Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, dem Antrag
auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1.2 „Ibenhorst“ auf
dem Flurstück 135/56 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen hinsichtlich der
Unterschreitung der zulässigen Dachneigung von 35° auf 25° aus
bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 31 BauGB zu.