Sitzung: 15.12.2005 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltung: -
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt im Rahmen der
Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, dem Antrag
auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 10 hinsichtlich der
Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) von 0.3 auf 0,375 auf dem
Flurstück 22/17 der Flur 1 Gemarkung Harmstorf aus bauplanungsrechtlicher Sicht
nach § 31 BauGB zu.