Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2

Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt, die Anerkennung der Kraftfahrzeuge für dienstliche Zwecke von Udo Zerbe (DBR C 659) und Jürgen Schülke (GÜ YY 57) und ab 1.01.2006 abzuerkennen, weil

die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.

 

Der Amtsausschuss beschließt, bei der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges durch den Mitarbeiter, wenn ein erhebliches dienstliches Interesse vorliegt, eine Wegstreckenentschädigung von 30 Cent je Kilometer zu zahlen.

 

Das erhebliche dienstliche Interesse muss vor Antritt der Dienstreise in der Genehmigung oder Anordnung schriftlich festgestellt werden.