Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt, die Anerkennung der
Kraftfahrzeuge für dienstliche Zwecke von Udo Zerbe (DBR C 659) und Jürgen
Schülke (GÜ YY 57) und ab 1.01.2006 abzuerkennen, weil
die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.
Der Amtsausschuss beschließt, bei der Benutzung eines
privaten Kraftfahrzeuges durch den Mitarbeiter, wenn ein erhebliches
dienstliches Interesse vorliegt, eine Wegstreckenentschädigung von 30 Cent je
Kilometer zu zahlen.
Das erhebliche dienstliche Interesse muss vor Antritt
der Dienstreise in der Genehmigung oder Anordnung schriftlich festgestellt
werden.