Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen lehnt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 2 „Ibenhorst“ hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) von 0,25 um 0,23 auf 0,48 auf dem Flurstück 135/45 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht ab, da die Grundzüge der Planung berührt werden.

Die Gemeinde stimmt aus Gründen der Gleichbehandlung der Überschreitung der GRZ bis 0,39 zu. Durch den Grundstückseigentümer sind geeignete Maßnahmen einzuleiten, um die bereits vorhandene GRZ von 0,42 auf 0,39 zu minimieren.