Sitzung: 06.12.2005 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen lehnt im Rahmen der
Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, dem Antrag
auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 2 „Ibenhorst“ hinsichtlich
der Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) von 0,25 um 0,23 auf
0,48 auf dem Flurstück 135/45 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen aus
bauplanungsrechtlicher Sicht ab, da die Grundzüge der Planung berührt werden.
Die Gemeinde stimmt aus Gründen der Gleichbehandlung der
Überschreitung der GRZ bis 0,39 zu. Durch den Grundstückseigentümer sind
geeignete Maßnahmen einzuleiten, um die bereits vorhandene GRZ von 0,42 auf
0,39 zu minimieren.