Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 „Ibenhorst“ hinsichtlich der Unterschreitung der zulässigen Dachneigung von mind. 35° auf 25° auf dem Flurstück 135/25 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 31 BauGB zu.