Sitzung: 06.12.2005 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt im Rahmen der
Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, dem Antrag
auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 „Ibenhorst“
hinsichtlich der Unterschreitung der zulässigen Dachneigung von mind. 35° auf
25° auf dem Flurstück 135/25 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen aus
bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 31 BauGB zu.