Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen lehnt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, die Voranfrage zum Neubau von 8 Einfamilienhäusern auf dem Flurstück 90/11 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 BauGB ab.

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Raumordnung zu prüfen, welche Möglichkeiten einer Bebauung gegeben sind.