Sitzung: 06.12.2005 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen lehnt im Rahmen der
Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, die
Voranfrage zum Neubau von 8 Einfamilienhäusern auf dem Flurstück 90/11 der Flur
2 Gemarkung Mönchhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 BauGB ab.
Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit
dem Amt für Raumordnung zu prüfen, welche Möglichkeiten einer Bebauung gegeben
sind.