Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt:

 

1.

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zum Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

nicht geantwortet haben:

 

 

lfd .Nr.

Behörde / sonstiger TöB

 

3

Wirtschaftsministerium Referat Luftfahrt

 

6

Hauptzollamt Rostock

 

21

e.dis AG

 

26

IHK Rostock

 

31

Katholische Christusgemeinde Rostock

 

32

Deutsche Post Bauen GmbH

 

keine Anregungen oder Bedenken von:

 

 

lfd. Nr.

Behörde / sonstiger TöB

 

2

Wehrbereichsverwaltung Nord

 

4

Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern

 

5

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

 

7

Deutscher Wetterdienst

 

8

Bergamt Stralsund

 

9

Landesamt für Denkmalpflege / Landesamt für Bodendenkmalpflege

 

13

Amt für Landwirtschaft

 

15

LK Bad Doberan, untere Bauaufsicht

 

15

LK Bad Doberan, Baudenkmalpflege

 

15

LK Bad Doberan, untere Wasserbehörde

 

15

LK Bad Doberan, Gesundheitsamt

 

18

Vodafone D2 GmbH

 

19

O2 (Germany) GmbH & Co. OHG

 

20

E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG

 

22

Vattenfall Europe Transmission GmbH

 

25

Warnow- Wasser- und Abwasserverband

 

27

Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern

 

28

Wasser- und Bodenverband Untere Warnow-Küste

 

29

Einzelhandelsverband

 

30

Kirchenkreisverwaltung Rostock

 

35

Gemeinde Mönchhagen

 

36

Blankenhagen

 

37

Gemeinde Gelbensande

 

Anregungen oder Bedenken von: (siehe Anlage)

 

 

lfd. Nr.

Behörde / sonstiger TöB

 

1

Landesvermessungsamt

 

10

Straßenbauamt Güstrow

 

11

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie

 

12

Staatliches Amt für Umwelt und Natur Rostock

 

14

Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz

 

15

LK Bad Doberan, Planungsamt

 

15

LK Bad Doberan, untere Bauaufsicht/Brandschutz

 

15

LK Bad Doberan, Bodendenkmalpflege

 

15

LK Bad Doberan, untere Naturschutzbehörde

 

16

EURAWASSER Nord GmbH

 

17

Deutsche Telekom AG, T-com

 

23

E.ON Hanse AG

 

24

GDMcom für Verbundnetz Gas AG

 

33

Regionalverkehr Küste GmbH

 

34

Amt für Raumordnung und Landesplanung

 

38

Gemeinde Klein Kussewitz

 

39

Gemeinde Poppendorf

 

40

Hansestadt Rostock

 

2.

Das Ergebnis der Abwägung ist dem Beschluss als Anlage beigefügt. Die Anlage, bestehend aus 22 Seiten, ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung, unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

4.

Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung dazu, wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

5.

Die Entwürfe des Plans und der Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

6.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Gleichzeitig sind sie von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.