Sitzung: 28.11.2005 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt im Rahmen der
erneuten Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, dem
nachträglichen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 1.3
„Elsterstrat“ hinsichtlich der Überbauung der Baugrenze um 5 m mit einem
Carport auf dem Flurstück 163/147 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen aus
bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 31 BauGB zu.
Damit wird der Beschluss Nr. VBA/400/640/2004/GRÖ
aufgehoben.