Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt im Rahmen der erneuten Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, dem nachträglichen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 1.3 „Elsterstrat“ hinsichtlich der Überbauung der Baugrenze um 5 m mit einem Carport auf dem Flurstück 163/147 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 31 BauGB zu.

Damit wird der Beschluss Nr. VBA/400/640/2004/GRÖ aufgehoben.