Sitzung: 28.11.2005 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt im Rahmen der
Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, dem Antrag
auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1.2/4 Swager sin
Grund, hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Traufhöhe um 45 cm und
des zulässigen Dachüberstandes um 20 cm auf dem Flurstück 152/131 der Flur 1
Gemarkung Rövershagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 31 BauGB zu.