Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1.2/4 Swager sin Grund, hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Traufhöhe um 45 cm und des zulässigen Dachüberstandes um 20 cm auf dem Flurstück 152/131 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 31 BauGB zu.