Sitzung: 20.10.2005 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: -, Enthaltungen: -
Beschluss
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, basierend auf § 22 Abs.
5 der Kommunalverfassung M-V, die Entscheidung über Maßnahmen der Telekom und
der E.ON edis an den Bürgermeister zu übertragen.
Folgende Vorgehensweise wird festgelegt:
- Entgegennahme, Prüfung und Vorbewertung der Maßnahmen
durch die Verwaltung.
- Vorbereitung der gemeindlichen Stellungnahme durch die
Verwaltung.
- Vorlage dieser Stellungnahme zur Bestätigung und Unterschrift
beim Bürgermeister.
- Die Gemeindevertreter erhalten die Information über
geplante Vorhaben, in einer
tabellarischen
Übersicht in der darauf folgenden Gemeindevertretersitzung.
- Der Bürgermeister hat , bei umfangreichen oder
problembehafteten Maßnahmen die Entscheidung in die Gemeindevertretung zu
verweisen.