Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: -, Enthaltungen: -

Beschluss

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, basierend auf § 22 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V, die Entscheidung über Maßnahmen der Telekom und der E.ON edis an den Bürgermeister zu übertragen.

Folgende Vorgehensweise wird festgelegt:

- Entgegennahme, Prüfung und Vorbewertung der Maßnahmen durch die Verwaltung.

- Vorbereitung der gemeindlichen Stellungnahme durch die Verwaltung.

- Vorlage dieser Stellungnahme zur Bestätigung und Unterschrift beim Bürgermeister.

- Die Gemeindevertreter erhalten die Information über geplante Vorhaben, in einer

   tabellarischen Übersicht in der darauf folgenden Gemeindevertretersitzung.

- Der Bürgermeister hat , bei umfangreichen oder problembehafteten Maßnahmen die Entscheidung in die Gemeindevertretung zu verweisen.