Sitzung: 18.10.2005 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt
1. |
Der 2. Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Mönchhagen, bestehend aus der Planzeichnung und dem Erläuterungsbericht dazu, wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. Die Änderungen gegenüber dem bisherigen Stand sind in der Anlage zu diesem Beschluss mit einer Kurzbegründung aufgeführt. |
2. |
Die 2. Entwürfe des Plans und des Erläuterungsberichts sind nach § 3 Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen. |
3. |
Anlage:
zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss 1. Änderung des Flächennutzungsplans - 2. Entwurf -
Änderungen des 2. Entwurfs gegenüber dem bisherigen Stand vom Februar 2005
lfd.Nr. |
Änderung |
Kurzbegründung |
1 |
Reduzierung des Baugebietes MI 3 auf die mit dem B-Plan Nr. 3.1 überplante Fläche |
Forderung des Amtes für Raumordnung und Landesplanung |
2 |
Reduzierung der Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr auf die tatsächlich genutzte Fläche, Einbeziehung der verbliebenen Fläche in die Wohnbaufläche W 6
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Anregung der Grundstückseigentümer im Rahmen der öffentlichen Auslegung |
3 |
Verzicht auf die Variante 2 der Verkehrsanbindung zum Großgewerbestandort |
Anregung von zahlreichen Bürgern im Rahmen der öffentlichen Auslegung Bevorzugung der Variante 1 durch die Gemeinde Klein Kussewitz sowie durch das Unternehmen YARA Poppendorf gemeinsame Verkehrslösung mit dem Großstandort Poppendorf nur mit Var. 1 möglich |
4 |
Verzicht auf die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Ausgleichsflächen für Gewerbegroßstandort) nördlich und südlich des Ge 1 |
Bedenken der betroffenen Landwirte wegen Entzugs landwirtschaftlicher Flächen, zum Teil existenzbedrohend Bedenken des Amtes für Raumordnung Bedenken des Kreisbauernverbandes |
5 |
Darstellung der Uferbereiche des Peezer Baches bzw. der Fribäk und des Loopgrabens zu Zwecken des Naturschutzes |
Hinweis des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Rostock Hinweis der unteren Naturschutzbehörde Ersatz für die unter Nr. 4 genannten Ausgleichsflächen für den Gewerbegroßstandort, naturnahe Ufergestaltung der Gewässer vorgesehen; wird im Landeswassergesetz gefordert und ist bereits Bestandteil des bislang wirksamen FNP, Beeinträchtigung der Landwirte deutlich geringer |
6 |
Vergrößerung des Abstandes zwischen Häschendorf und dem Gewerbegroßstandort auf 300 m durch Begradigung des Außenrandes der gewerblichen Baufläche Ge1, Darstellung von Wald zwischen Häschendorf und dem Gewerbegroßstandort |
Minderung der Auswirkung des Standortes auf betroffene Bürger (Lärm, Staub) Unterbindung der Sichtbeziehung zwischen Häschendorf und dem Großstandort |
7 |
Kennzeichnung der Wohnbaufläche W 14 (Häschendorf) als Baufläche, für die eine zentrale Abwasserbeseitigung nicht vorgesehen ist. |
Hinweis der unteren Wasserbehörde und des Planungsamtes Landkreis Bad Doberan, Kennzeichnungspflicht ergibt sich aus § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB |
8 |
Übernahme der unterirdischen Gewässer II. Ordnung in die Planzeichnung |
Hinweis des Wasser- und Bodenverbandes |
9 |
Übernahme der Hochdruckgasleitung in die Planzeichnung |
Hinweis von E.ON Hanse AG |
10 |
Übernahme der vorhandenen Bodendenkmale in einen Beiplan zum Erläuterungsbericht |
Hinweis des Landesamtes für Bodendenkmalpflege |
11 |
Führung der Bahnanlagen und der B 105 als nachrichtliche Übernahmen |
Hinweis der Bahn Hinweis der Genehmigungsbehörde |
12 |
Bezeichnung des Flächennutzungsplans wieder als 1. Änderung anstelle von Neuaufstellung |
dadurch Klarstellung, dass nicht das neue BauGB angewandt wird, sondern dass das laufende Änderungsverfahren abgeschlossen wird |