Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, der Voranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses (Bungalowstil) mit Garage auf dem Flurstück 90/17 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB nur für eine straßenbegleitende Bebauung zu.