Sitzung: 18.10.2005 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt im Rahmen der
Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, der
Voranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses (Bungalowstil) mit Garage auf dem
Flurstück 90/17 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen aus bauplanungsrechtlicher
Sicht nach § 35 (2) BauGB nur für eine straßenbegleitende Bebauung zu.